Gesellschafterstreitigkeiten

Einvernehmlich lösen durch Mediation und Schlichtung
Die Gesellschafter eines Unternehmens stehen in einer dauerhaften Vertragsbeziehung. Sie partizipieren gemeinsam am Erfolg, teilen aber auch den Misserfolg. Die CenaCom-Praxis zeigt, dass sich Gesellschafter meistens in erfolgreichen Unternehmensphasen untereinander zerstreiten. Die Ursache des Konfliktes liegt dann oft in „Kleinigkeiten“, die sich im Zeitverlauf angestaut haben und sich plötzlich zu größeren Konflikten zwischen den Geselllschaftern ausweiten. Gemeinsam ist vielen Konflikten: Sie werden sehr emotional geführt.
Hat der Konflikt eine hohe Eskalationsstufe erreicht, dann ist für die Betroffenen die Anrufung eines Gerichtes oft die Ultima ratio. Die beauftragten Rechtsanwälte stellen ihre Sachverhalte dar. Das Gericht soll nicht über zwischenmenschliche Emotionen entscheiden, sondern den Sachverhalt unter die in Betracht kommende Gesetzesnorm subsumieren. Zudem: Das Gericht entscheidet über einen Sachverhalt, der in der Vergangenheit liegt! Mit der Gerichtsentscheidung bleibt nicht selten ein unzufriedenes Gefühl bei den Parteien zurück.
Die Beziehung ist dauerhaft beschädigt, die Gesellschaft in ihrer Existenz gefährdet.

Neben der Anrufung eines Gerichtes gibt es aber auch die Möglichkeit, eine Auseinandersetzung innerhalb einer Gesellschaft durch einvernehmliche Konfliktbearbeitung mit Hilfe eines neutralen Mittlers zu lösen. CenaCom-Mediatoren unterstützen die Gesellschafter bei der Lösung ihres Konfliktes durch systematisches Verhandlungs- und Konfliktmanagement. Die Lösung ist zukunftsorientiert, kosten- und ressourcenschonend.

Die Parteien haben die Ergebnisverantwortung:
Diese kann zwischen gemeinsamer Fortführung oder Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft liegen. Den außergerichtlichen Lösungsoptionen sind kaum Grenzen gesetzt.

Mediationsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung („Mediationsgesetz“) ist am 26.07.2012 in Kraft getreten.

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