Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Güteverfahren statt Gerichtsstreit: Konfliktlösung im Arbeitsrecht mit Erfolg
27.05.2025 – Konflikte am Arbeitsplatz sind unvermeidlich und das besonders dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Eine Kündigung ist nicht nur ein organisatorischer Schritt, sondern meist auch ein emotionaler Einschnitt für beide Seiten. Für Arbeitgeber bedeutet sie oft die notwendige Konsequenz unternehmerischer Entscheidungen: sei es aufgrund von Umstrukturierungen, Leistungseinbußen oder wirtschaftlichem Druck. Für Arbeitnehmer wiederum kann sie ein tiefer Vertrauensbruch sein. Schnell stehen sich die Parteien nicht nur sachlich, sondern emotional verhärtet gegenüber.

In Deutschland bietet das Arbeitsrecht jedoch ein kluges Instrument zur Deeskalation: den Gütetermin. Er ist gesetzlich verankerter Bestandteil jeder Kündigungsschutzklage und dient der frühen, einvernehmlichen Konfliktlösung bevor ein Urteil gesprochen wird. Viele Unternehmen unterschätzen seine Bedeutung. Dabei kann er nicht nur Kosten und Zeit sparen, sondern auch Imageschäden vermeiden und den Grundstein für professionelles Konfliktmanagement legen. 

Wie kommt es überhaupt zu einem Gütetermin? 

Ein Gütetermin findet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage statt. Diese Klage erhebt ein Arbeitnehmer, wenn er die Wirksamkeit seiner Kündigung anzweifelt. Vorausgesetzt, er ist durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Dieses greift in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. 

Sobald das Gericht die Klage erhält, wird zeitnah, meist innerhalb von zwei bis drei Wochen, ein Gütetermin anberaumt. Ziel ist es, möglichst schnell eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Dabei ist der Termin deutlich formloser als eine Hauptverhandlung. Es erscheint nur der vorsitzende Richter, ohne die weiteren Mitglieder der Kammer, und hört sich beide Seiten an. Anschließend gibt er eine erste rechtliche Einschätzung und prüft, ob ein Vergleich möglich ist. 

Chancen erkennen: Den Gütetermin schlau als Deeskalation nutzen 

Gerade für Arbeitgeber liegt im Gütetermin eine große Chance. Nicht nur, um Recht zu behalten, sondern um das Verfahren auf eine sachliche Ebene zu führen. Denn oft geht es nicht nur um die Kündigung selbst, sondern auch um verletzte Eitelkeiten, fehlende Kommunikation oder Missverständnisse. Der Gütetermin bietet den Raum, diese Konflikte strukturiert und in einem moderierten Rahmen anzusprechen. 

In vielen Fällen schlagen Richter von sich aus eine Abfindungslösung vor. Insbesondere dann, wenn die Rechtslage unklar ist oder der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ohnehin unrealistisch erscheint. Kommt es zu einer Einigung, wird ein schriftlicher Vergleich geschlossen, und das Verfahren ist beendet. 

Kein Anwaltszwang – aber kluge Vertretung zahlt sich aus 

Rein formal ist kein Anwalt notwendig. Dennoch entscheiden sich die meisten Arbeitgeber für eine anwaltliche Vertretung, denn der Gütetermin kann strategisch anspruchsvoll sein. Neben der rechtlichen Einschätzung geht es oft auch um Verhandlungsgeschick, Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Ein kompetenter Rechtsbeistand kann helfen, Fehler zu vermeiden und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. 

Finanziell gilt aber, wenn es zu einer Einigung kommt, werden die Gerichtskosten anteilig auf beide Parteien verteilt. Die Anwaltskosten trägt jede Partei selbst. Ein Kostenrisiko, das durch eine frühzeitige Einigung minimiert werden kann. 

Mediation oder Gütetermin – oder beides? 

Der Gütetermin hat große Ähnlichkeit zur Mediation: Beide Verfahren zielen auf eine einvernehmliche Lösung ab. Während der Gütetermin jedoch gerichtlich organisiert wird, ist Mediation ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren unter Begleitung eines neutralen Dritten. In arbeitsrechtlichen Konflikten ist Mediation besonders sinnvoll, wenn Spannungen frühzeitig erkannt werden, etwa noch vor einer Kündigung. Sie ermöglicht eine lösungsorientierte Kommunikation und kann Kündigungen im besten Fall sogar verhindern. 

Wird jedoch bereits eine Kündigung ausgesprochen, ist der Gütetermin das schnellste Mittel, um innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Lösung zu finden. Die Mediation eignet sich dann eher ergänzend oder vorbereitend, etwa bei angestauten Konflikten, die die Zusammenarbeit vor der Trennung massiv belastet haben. 

So läuft der Gütetermin ab 

Zum Termin erscheinen beide Parteien, gegebenenfalls mit ihren Rechtsanwälten. Der vorsitzende Richter beginnt mit einer kurzen Zusammenfassung der Klage und gibt anschließend beiden Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme. In der Regel äußert der Richter dann eine erste rechtliche Einschätzung, die nicht bindend ist, aber oft richtungsweisend wirkt. 

Anschließend wird verhandelt: Welche Bedingungen wären für den Arbeitnehmer akzeptabel? Ist eine Abfindung denkbar? Gibt es noch offene Urlaubsansprüche, Prämien oder ein wohlwollendes Arbeitszeugnis? Je offener beide Seiten mitdenken, desto größer ist die Chance auf einen tragfähigen Vergleich. Wird dieser erzielt, endet der Streit hier und das ohne weitere Gerichtsinstanzen, ohne Presse, ohne langwierige Schriftsätze. 

Und wenn keine Einigung gelingt? 

Selbstverständlich ist nicht jeder Gütetermin erfolgreich. Wenn die Fronten zu verhärtet sind oder die Forderungen zu weit auseinanderliegen, wird das Verfahren fortgesetzt. Es folgt der sogenannte Kammertermin, die Hauptverhandlung mit der vollständigen Richterbank. Nun geht es um Beweisaufnahme, Zeugenvernehmungen und intensive juristische Argumentation. Spätestens hier steigen Aufwand und Kosten deutlich. 

Wichtig ist zu wissen, dass eine Einigung jederzeit möglich bleibt, selbst während oder nach der Hauptverhandlung. Der Gedanke der gütlichen Verständigung zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte arbeitsrechtliche Verfahren. 

Warum der Gütetermin für Unternehmen so relevant ist 

Für Unternehmen ist der Gütetermin mehr als ein rechtlicher Pflichttermin. Er ist Ausdruck moderner Führungskultur. Wer sich hier professionell und kompromissbereit zeigt, signalisiert Konfliktfähigkeit, Führungsstärke und Verantwortung. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, Employer Branding und zunehmender Transparenz durch Bewertungsportale gewinnt auch der Umgang mit Trennungen an strategischer Bedeutung. 

Ein fairer, respektvoller Umgang im Kündigungsprozess kann zukünftige Imageverluste vermeiden und das sowohl intern als auch extern. Gleichzeitig lassen sich unnötige Eskalationen vermeiden, die nicht nur teuer sind, sondern auch das Betriebsklima beeinträchtigen. 

Kluge Konfliktlösung statt langwieriger Rechtsstreit 

Der Gütetermin ist keine lästige Pflichtveranstaltung, sondern ein zentraler Schlüssel zur erfolgreichen Konfliktlösung im Arbeitsrecht. Wer ihn frühzeitig ernst nimmt und strategisch vorbereitet, kann nicht nur Kosten und Risiken deutlich reduzieren, sondern auch professionell und souverän auftreten. 

Konflikte gehören für Arbeitgeber zum Geschäftsalltag. Entscheidend ist dabei nicht, ob sie auftreten, sondern wie professionell und lösungsorientiert man mit ihnen umgeht. Der Gütetermin eröffnet die Möglichkeit, diesen Umgang bewusst und konstruktiv zu gestalten, um dauerhaft Vertrauen, Stabilität und Glaubwürdigkeit zu fördern. CenaCom begleitet Unternehmen dabei als erfahrene Beratung mit dem Ziel, strategisch kluge, einvernehmliche und wirtschaftlich nachhaltige Lösungen zu entwickeln.


Unsere Leistungen

Wir bieten:

  • Organisation und Durchführung von Güteverhandlungen

  • Mediations-/Schlichtungs-
    verhandlungen

  • Beweissicherung unter Vermittlung eines neutralen Mediators

Wir beraten bei:
  • Etablierung von Konfliktmanagementsystemen im Unternehmen

  • Entwicklung von Streitbeilegungsvereinbarungen

  • Ausbildung und Schulung von betrieblichen Konfliktlotsen


Rufen Sie uns unverbindlich an:

(+49) 721 180 560 50


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: