Zum 31.12.2022 drohen wieder eine Vielzahl von möglichen Ansprüchen zu verjähren. Eine effektive wie kostengünstige Möglichkeit, die Verjährung von Ansprüchen zu hemmen, ist die Einleitung eines Güteverfahrens vor einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle (auch Gütestelle). Wenn der Güteantrag vor Ablauf des 31.12.2022 bei einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle eingeht, kann damit die Verjährung eines Anspruches gehemmt werden. Die Einreichung eines Güteantrages kann per Fax oder aber auch über eine/n Rechtsanwalt/in per besonderem elektronischem Anwaltspostfach (beA) erfolgen. Sollten Sie Fragen bzgl. der Stellung und Einreichung eines Güteantrages haben, dann wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der CenaCom oder aber an eine/n Rechtsanwalt/in. Als staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle ist die CenaCom zur absoluten Allparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Daher dürfen die Mitarbeiter der CenaCom nicht bei der Formulierung von Güteanträgen beraten und unterstützen. In allen anderen Fällen stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.