Schlichtung
Strukturiert und neutral zu einer Lösung
Schlichtung ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Ein neutraler Schlichter unterstützt die Parteien, schlägt Kompromisse vor und formuliert am Ende einen Schlichterspruch als Empfehlung.
CenaCom agiert als unabhängige Schlichtungsstelle für Unternehmen, Verbände und Organisationen. So erhalten Sie eine sachgerechte, faire Lösung, die die Interessen aller Parteien berücksichtigt, ohne den Weg vor Gericht gehen zu müssen.

Was ist Schlichtung?
Schlichtung ist ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung. Dabei wird, ähnlich wie in der Mediation, ein neutraler Dritter hinzugezogen. Ziel ist die angemessene Würdigung der Interessen aller Beteiligten.
Der wesentliche Unterschied zur Mediation: Am Ende des Verfahrens unterbreitet der Schlichter einen Schlichterspruch, eine fachlich begründete Empfehlung zur Konfliktlösung. Diese ist rechtlich unverbindlich, kann jedoch durch vertragliche Vereinbarung für die Parteien bindend gemacht werden.
Eine Schlichtung führt häufig zu einem tragfähigen Vergleich, da die neutrale Entscheidungsempfehlung den Parteien Orientierung und eine klare Grundlage für eine Einigung bietet.
Obwohl der Schlichterspruch formal nur eine Empfehlung darstellt, entfaltet er in der Praxis oft besondere Autorität. Das gilt zum einen durch die Expertise des Schlichters, zum anderen durch die Institution, die ihn eingesetzt hat. Besonders wirksam ist der Schlichterspruch, wenn dieser öffentlich verkündet wird, wie beispielsweise in Tarifkonflikten.
Schlichtung führt zu einer fachlich begründeten Empfehlung, die Parteien in einen tragfähigen Vergleich überführen können.
Wann ist Schlichtung ein geeignetes Instrument?
Schlichtung ist geeignet, wenn objektiv prüfbare Sachverhalte im Streit stehen und eine fachliche Empfehlung den Weg zu einem Vergleich erleichtern soll. Sie passt, wenn die Parteien eine einvernehmliche Lösung suchen.
Schlichtungsverfahren machen insbesondere in jenen Fällen Sinn, in denen sich die Konflikte weitestgehend standardisieren lassen. Branchen- und Verbandsverfahren mit klaren Strukturen profitieren von schnellen, neutralen Empfehlungen.
Typische Anwendungsfelder
- Sachkonflikte wegen Mängeln oder mangelhafter Leistung
- Tarifkonflikte und standardisierte Streitfälle
- Branchen- und Verbandsverfahren mit festgelegten Abläufen
- Wiederkehrende Vertragsbeziehungen, in denen eine Fortsetzung der Zusammenarbeit vorgesehen ist
In einzelnen Branchen kann der Schlichterspruch veröffentlicht werden, etwa bei Tarifverfahren. Dies verleiht der Empfehlung zusätzliches Gewicht.
SchlichtungsverfahrenAblauf der Schlichtung
Schlichtungsverfahren
Vorteile der Schlichtung
Erfahrene Schlichter mit Fachkompetenz
Beziehungserhalt
Kosten- & Zeitersparnis
Vertraulichkeit
Rechtsnähe
Beispiel: Stuttgart 21
Unabhängig, strukturiert und praxisnah
CenaCom führt Schlichtungen nach einer klaren Verfahrensordnung durch. Unsere Schlichter sind unabhängig, verfügen über juristisches Fachwissen und langjährige Praxiserfahrung. Sie übernehmen die Organisation und sorgen für einen strukturierten Ablauf.
Sie profitieren von einer professionell geführten Schlichtung mit hoher Fachkompetenz. Auf Wunsch unterstützen wir Verbände und Unternehmen auch beim Aufbau eigener interner Schlichtungsstellen.

seit 2004
Häufige Fragen zum Schlichtungsverfahren
Ein Schlichtungsverfahren vor der CenaCom kann schriftlich, vor Ort oder digital erfolgen. Alle Schritte werden dokumentiert. Die Kosten sind von Anfang an klar ausgewiesen. CenaCom übernimmt die Organisation und sorgt für einen strukturierten Ablauf.
Welche Unterschiede bestehen zwischen den einzelnen Verfahrensarten?
Außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren ist gemein, dass ein neutraler Dritter (Mediator, Schlichter) die streitenden Parteien bei der Lösung ihres Konfliktes vermittelnd unterstützt. Dies geschieht im Wesentlichen dadurch, dass er den Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens strukturiert und darauf achtet, dass die Parteien miteinander in einer konstruktiven Art und Weise kommunizieren.
Der Unterschied zwischen einem Mediations- und einem Schlichtungsverfahren besteht hauptsächlich darin, dass der Schlichter einen eigenen Lösungsvorschlag für den Konflikt den Parteien unterbreitet. Dazu muss er jedoch von den Parteien zu Beginn oder während des Verfahrens einvernehmlich aufgefordert werden. Der Mediator hingegen unterstützt die Parteien darin, eine eigene Lösung des Konfliktes zu erarbeiten.
Das Güteverfahren kann sowohl als Mediations– als auch als Schlichtungsverfahren ausgestaltet werden. Wenn eine Partei ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle durch Antrag einleitet, kann entweder ein Mediations- oder ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahrensarten finden Sie hier.
In welchen Sprachen wird verhandelt?
Grundsätzlich ist die Verfahrenssprache Deutsch. Auf Wunsch kann das Verfahren jedoch auch in englischer oder französischer Sprache durchgeführt werden. Die CenaCom schlägt hierfür geeignete Mediatorinnen oder Mediatoren vor.
Was bedeutet „staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle“ und welche Vorteile bietet dies?
Eine staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle ist eine offiziell registrierte Institution, die außergerichtliche Verfahren zur Konfliktlösung anbietet. Vorteile sind Rechtssicherheit, Hemmung der Verjährung und die Möglichkeit, verbindliche, vollstreckbare Einigungen zu erzielen.
Wie unterscheidet sich ein Streitbeilegungsverfahren von einem Gerichtsverfahren?
Streitbeilegungsverfahren finden außergerichtlich und freiwillig statt. Die Parteien suchen gemeinsam eine Lösung mit Unterstützung einer neutralen Stelle. Im Gerichtsverfahren entscheidet ein Richter verbindlich. Streitbeilegung ist meist schneller, vertraulicher und kostengünstiger.