Dienstleistungen

Schlichtung
Bei einer Schlichtung agieren wir als eine neutrale Instanz zur Beilegung des außergerichtlichen Konflikts, indem wir Kompromisse vorschlagen und verhandeln
Wie in der Mediation wird auch im Schlichtungsverfahren ein neutraler Dritter hinzugezogen, der selbst keine die Parteien bindende Entscheidung treffen kann. Auch bei einer Schlichtung geht es um die angemessene Würdigung gegenseitiger Interessen. Besonders bei Sachkonflikten die anlässlich eines Mangels oder einer mangelhaften Leistung zwischen den Parteien entstanden sind, eignet sich dieses Verfahren. Im Gegensatz zum Mediator fällt unser Schlichter eine Entscheidung, den so genannten Schlichterspruch.
Auch wenn unter formellen Gesichtspunkten der Schlichterspruch unverbindlich ist und nur eine Empfehlung darstellen soll, so entfaltet er nicht selten wegen der besonderen Autorität des Schlichters oder der ihn einsetzenden Institution eine beachtenswerte Autorität, insbesondere wenn der Spruch öffentlich verkündet wird, wie beispielsweise in Tarifkonflikten. Schlichtungsverfahren machen insbesondere auch in einer Vielzahl von streitigen Fällen Sinn, in denen sich die Konflikte weitestgehend standardisieren lassen.

Schlichter der CenaCom

Erfahrene Fachleute (Richter, Fachanwälte, Rechtsanwälter, Ingenieure, Unternehmer u.a.) arbeiten mit der CenaCom zusammen und stehen Ihnen als kompetente Schlichter für ein Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

CenaCom als Ihre Schlichtungsstelle

Wenn Sie für Ihren Verband oder Branche eine Schlichtungsstelle einrichten wollen, dann sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.

Beispiel für ein Schlichtungsverfahren

Prominentes Beispiel für ein Schlichtungsverfahren ist die Schlichtung Stuttgart 21, bei dem unter Leitung von Dr. Heiner Geißler eine so genannte Sach- und Faktenschlichtung erfolgte. 

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