
CenaComZentrum für angewandtes Konfliktmanagement & staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle
CenaCom ist Ihre erste Adresse für effiziente, außergerichtliche Streitbeilegung.
Als staatlich anerkannte Gütestelle bieten wir Mediation, Schlichtung und weitere Verfahren, die Verjährung hemmen und vollstreckbare Ergebnisse sichern. Wir schaffen Konsens – rechtssicher und professionell.
Unsere Leistungen
Wege zur effektiven Konfliktlösung


Mediation

Schlichtung

Konfliktmanagement

Beweissicherung

Vorträge & Forschung
Unsere PhilosophieKonflikte sind Chancen auf Konsens
Wir zeigen Ihnen, wie Konflikte interessengerecht und ohne Gerichtsverfahren gelöst werden können. CenaCom steht für unkomplizierte, praxistaugliche Streitbeilegung. Wir halten die Abläufe klar und zugänglich: Von übersichtlich gestalteten Formularen zur Verfahrenseinleitung bis hin zur Kommunikation mit allen Beteiligten wie Gegenparteien, Gutachtern oder Behörden.
Wir entlasten Sie von Formalitäten und beraten Sie bei der Auswahl des passenden Streitbeilegungsverfahrens. Wir agieren als Ihre externen Konfliktmanager und navigieren Sie zielführend durch den Konflikt. Unser Engagement gilt nachhaltigen Konfliktlösungen. Wir sind davon überzeugt, dass jede Einigung ein Fundament für zukünftiges, gemeinsames Handeln ist.
FAQIhre Fragen, unsere Antworten
Unterstützt CenaCom auch Online-Verhandlungen?
Ja, die CenaCom bietet moderne Online-Streitbeilegung für maximale Flexibilität:
Verfügbare Online-Formate:
- Videokonferenzen über sichere, DSGVO-konforme Plattformen
- Hybride Verhandlungen (ein Teil online, ein Teil vor Ort)
- Dokumentenaustausch über verschlüsselte Online-Portale
- Digitale Unterschriften für Vergleichsabschlüsse
Vorteile der Online-Mediation:
- Keine Anreisekosten und Zeitersparnis
- Überregionale Verfahren ohne geografische Einschränkungen
- Flexible Termingestaltung auch außerhalb der Geschäftszeiten
- Umweltfreundliche Alternative zu Präsenzterminen
Technische Voraussetzungen:
- Internetfähiges Gerät (Computer, Tablet, Smartphone)
- Stabile Internetverbindung für unterbrechungsfreie Gespräche
- Kamera und Mikrofon für die Videokonferenz
Die Rechtskraft von Online-Vergleichen ist vollständig gewährleistet.
Können sich aus dem Verfahren rechtliche Nachteile ergeben?
Nein, die Teilnahme am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren bringt keine rechtlichen Nachteile mit sich:
- Keine Präjudizwirkung für spätere Gerichtsverfahren
- Keine Kosten bei erfolgloser Mediation (außer eigenen Verfahrenskosten)
- Keine Bindung an Vergleichsvorschläge des Mediators/ Schlichters
- Jederzeit Verfahrensbeendigung möglich ohne Angabe von Gründen
- Verjährungshemmung bleibt bestehen während des gesamten Verfahrens
Im Gegenteil: Das Güteverfahren schützt Ihre Rechte durch Verjährungshemmung und erfüllt die Prozessvoraussetzungen für spätere Gerichtsverfahren.
Werden die Beteiligten im Streitbeilegungsverfahren rechtlich gleichgestellt?
Ja, die Gleichberechtigung aller Verfahrensbeteiligten ist ein Grundprinzip der außergerichtlichen Streitbeilegung bei der CenaCom:
- Gleiche Redezeiten und Darstellungsmöglichkeiten für alle Parteien
- Neutrale Verhandlungsleitung durch unsere unparteiischen Mediatoren/ Schlichter
- Gleiches Recht auf Akteneinsicht und Dokumentenzugang
- Keine Bevorzugung aufgrund von Verfahrenserfahrung oder Anwaltsbeistand
- Freiwillige Teilnahme ohne Zwang zu bestimmten Lösungen
Als staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle garantiert die CenaCom ein faires und transparentes Verfahren nach den Standards des Mediationsgesetzes und der Verfahrensordnung.
Fallen zusätzliche Kosten an?
Neben den Grundgebühren für das Güteverfahren (sh. auch unsere Kostenordnung) können folgende zusätzliche Kosten entstehen:
- Sachverständigenkosten: Bei technischen Streitigkeiten (nach Vereinbarung)
- Dolmetscherkosten: Bei fremdsprachigen Beteiligten
- Fahrtkosten: Bei Verhandlungsterminen vor Ort
- Zusätzliche Verhandlungstermine: Ab dem zweiten Termin
- Kopier- und Portokosten: Für umfangreiche Dokumentation
Alle zusätzlichen Kosten werden vorab transparent kommuniziert und bedürfen der Zustimmung der Beteiligten. Die CenaCom erstellt auf Wunsch einen detaillierten Kostenvoranschlag für komplexere Verfahren.
Wer trägt die Kosten für das Streitbeilegungsverfahren?
Die Antragsgebühr bei der CenaCom wird grundsätzlich vom Antragsteller gezahlt. Im Falle einer Einigung können die Kosten im Vergleich zwischen den Parteien aufgeteilt werden:
- Erfolgreiche Einigung: Kostenverteilung nach Vereinbarung der Parteien
- Keine Einigung: Jede Partei trägt ihre eigenen Verfahrenskosten
- Anwaltskosten: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten
- Zusatzkosten: Sachverständigenkosten werden nach Verursacherprinzip geteilt oder Kostenverteilung nach Vereinbarung der Parteien
Unsere Gebührenordnung orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist deutlich günstiger als Gerichtskosten. Die genauen Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert der Streitigkeit.
Aktuelles
Verfolgen Sie aktuelle Entwicklungen in der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Erhalten Sie Einblicke in Rechtsprechung und Praxis.








