CenaComZentrum für angewandtes Konfliktmanagement & staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle

CenaCom ist Ihre erste Adresse für effiziente, außergerichtliche Streitbeilegung.

Als staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle (Gütestelle) bieten wir Mediation, Schlichtung und weitere Verfahren, die Verjährung hemmen und vollstreckbare Ergebnisse sichern. Wir schaffen Konsens – rechtssicher und professionell.

Zertifikat der Staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle CenaCom
Unsere Leistungen

Wege zur effektiven Konfliktlösung

Wir bieten spezialisierte Verfahren und umfassende Expertise, um Ihre Konflikte effizient und rechtssicher außerhalb des Gerichts beizulegen.
Zwei Personen in Anzügen geben sich die Hand über einem Schreibtisch mit Dokumenten.

Güteverfahren

Das Güteverfahren ist Ihr Weg zur schnellen und kosteneffizienten Streitbeilegung. Es dient insbesondere der Verjährungshemmung und führt zu einer vollstreckbaren Vereinbarung. Ideal für eine zügige, formelle Konfliktlösung.
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Drei Geschäftsleute im Büro, zwei davon geben sich die Hand, während eine Kollegin daneben lächelt.

Mediation

Gemeinsam finden wir im Mediationsverfahren konstruktive Lösungen. Ein neutraler Mediator führt die Parteien durch strukturierte Gespräche zu einer eigenverantwortlichen Einigung. Fokus liegt auf Interessen und nachhaltigem Konsens.
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Zwei Männer sitzen an einem Tisch im Büro und führen ein konzentriertes Gespräch.

Schlichtung

Im Schlichtungsverfahren erhalten Sie eine verbindliche und vollstreckbare Einigung ohne Gerichtsverfahren. Unsere erfahrenen Schlichter führen durch den Prozess und unterstützen bei der Erarbeitung einer rechtssicheren Abschlussvereinbarung.
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Zwei Geschäftsmänner geben sich vor großen Fenstern mit Stadtblick die Hand, als Silhouetten im Gegenlicht.

Konfliktmanagement

Sichern Sie wichtige Fakten und Zustände rechtssicher und frühzeitig. Ein Beweissicherungsverfahren durch CenaCom schafft eine solide Grundlage für die weitere Streitbeilegung oder zukünftige Verfahren, ohne sofort einen Rechtsstreit zu initiieren.
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Nahaufnahme einer Person, die ein Dokument auf einem Klemmbrett unterschreibt, mit Schatten im Hintergrund, symbolisch für Vertragsabschluss oder formelle Vereinbarung.

Beweissicherung

Sichern Sie wichtige Fakten und Zustände rechtssicher und frühzeitig. Ein Beweissicherungsverfahren durch CenaCom schafft eine solide Grundlage für die weitere Streitbeilegung oder zukünftige Verfahren, ohne sofort einen Rechtsstreit zu initiieren.
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Dozent zeigt auf ein Whiteboard, während eine Gruppe junger Menschen aufmerksam zuhört und lächelt.

Vorträge & Forschung

Unsere Experten teilen ihr Wissen und ihre Forschungsergebnisse in Vorträgen und Seminaren. Wir bieten Einblicke in außergerichtliche Streitbeilegung, aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisnahe Strategien im Konfliktbereich.
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Unsere PhilosophieKonflikte sind Chancen auf Konsens

Wir zeigen Ihnen, wie Konflikte interessengerecht und ohne Gerichtsverfahren gelöst werden können. CenaCom steht für unkomplizierte, praxistaugliche Streitbeilegung. Wir halten die Abläufe klar und zugänglich: Von übersichtlich gestalteten Formularen zur Verfahrenseinleitung bis hin zur Kommunikation mit allen Beteiligten wie Gegenparteien, Gutachtern oder Behörden.

Wir entlasten Sie von Formalitäten und beraten Sie bei der Auswahl des passenden Streitbeilegungsverfahrens. Wir agieren als Ihre externen Konfliktmanager und navigieren Sie zielführend durch den Konflikt. Unser Engagement gilt nachhaltigen Konfliktlösungen. Wir sind davon überzeugt, dass jede Einigung ein Fundament für zukünftiges, gemeinsames Handeln ist.

1

Güteantrag stellen

Einfache und schnelle Einreichung Ihres Antrags online, per E-Mail oder Fax. Selbst am letzten Tag der Verjährungsfrist möglich.
2

Eingangsbestätigung & Rechnung

Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen des Güteverfahrens sowie eine Rechnung für die Bekanntgabe des Güteantrages (Antragsgebühr).
3

Verfahrenseinleitung & Verjährungshemmung

Formelle Einleitung des Güteverfahrens, um die Verjährung umgehend zu hemmen. Der Antragsgegner wird mit der Bekanntgabe des Güteantrages aufgefordert, mitzuteilen, ob er mit dem Güteverfahren einverstanden ist.
4

Güteverhandlung oder Erfolglosigkeitsbescheinigung

Güteverhandlung oder Erfolglosigkeitsbescheinigung Bei Zustimmung des Antragsgegners moderiert ein CenaCom-Mediator oder Schlichter die Verhandlung und begleitet die Parteien auf dem Weg zu einer Lösung. Im Falle einer Ablehnung erhalten alle Beteiligten eine Erfolglosigkeitsbescheinigung.
5

Abschlussvereinbarung & Vollstreckbarkeit

Kommt eine Einigung zustande, wird diese in einer rechtlich bindenden Abschlussvereinbarung festgehalten. Diese kann gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vollstreckbar sein. Auf Antrag kann das Amtsgericht eine Vollstreckungsklausel erteilen – Ihre Einigung ist damit direkt und EU-weit durchsetzbar. Das spart Kosten und Risiken eines Gerichtsverfahrens.

FAQIhre Fragen, unsere Antworten

Ja, die CenaCom bietet moderne Online-Streitbeilegung für maximale Flexibilität:

Verfügbare Online-Formate:

  • Videokonferenzen über sichere, DSGVO-konforme Plattformen
  • Hybride Verhandlungen (ein Teil online, ein Teil vor Ort)
  • Dokumentenaustausch über verschlüsselte Online-Portale
  • Digitale Unterschriften für Vergleichsabschlüsse

Vorteile der Online-Mediation:

  • Keine Anreisekosten und Zeitersparnis
  • Überregionale Verfahren ohne geografische Einschränkungen
  • Flexible Termingestaltung auch außerhalb der Geschäftszeiten
  • Umweltfreundliche Alternative zu Präsenzterminen

Technische Voraussetzungen:

  • Internetfähiges Gerät (Computer, Tablet, Smartphone)
  • Stabile Internetverbindung für unterbrechungsfreie Gespräche
  • Kamera und Mikrofon für die Videokonferenz

Die Rechtskraft von Online-Vergleichen ist vollständig gewährleistet.

Nein, die Teilnahme am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren bringt keine rechtlichen Nachteile mit sich:

  • Keine Präjudizwirkung für spätere Gerichtsverfahren
  • Keine Kosten bei erfolgloser Mediation (außer eigenen Verfahrenskosten)
  • Keine Bindung an Vergleichsvorschläge des Mediators/ Schlichters
  • Jederzeit Verfahrensbeendigung möglich ohne Angabe von Gründen
  • Verjährungshemmung bleibt bestehen während des gesamten Verfahrens

Im Gegenteil: Das Güteverfahren schützt Ihre Rechte durch Verjährungshemmung und erfüllt die Prozessvoraussetzungen für spätere Gerichtsverfahren.

Ja, die Gleichberechtigung aller Verfahrensbeteiligten ist ein Grundprinzip der außergerichtlichen Streitbeilegung bei der CenaCom:

  • Gleiche Redezeiten und Darstellungsmöglichkeiten für alle Parteien
  • Neutrale Verhandlungsleitung durch unsere unparteiischen Mediatoren/ Schlichter
  • Gleiches Recht auf Akteneinsicht und Dokumentenzugang
  • Keine Bevorzugung aufgrund von Verfahrenserfahrung oder Anwaltsbeistand
  • Freiwillige Teilnahme ohne Zwang zu bestimmten Lösungen

Als staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle garantiert die CenaCom ein faires und transparentes Verfahren nach den Standards des Mediationsgesetzes und der Verfahrensordnung.

Neben den Grundgebühren für das Güteverfahren (sh. auch unsere Kostenordnung) können folgende zusätzliche Kosten entstehen:

  • Sachverständigenkosten: Bei technischen Streitigkeiten (nach Vereinbarung)
  • Dolmetscherkosten: Bei fremdsprachigen Beteiligten
  • Fahrtkosten: Bei Verhandlungsterminen vor Ort
  • Zusätzliche Verhandlungstermine: Ab dem zweiten Termin
  • Kopier- und Portokosten: Für umfangreiche Dokumentation

Alle zusätzlichen Kosten werden vorab transparent kommuniziert und bedürfen der Zustimmung der Beteiligten. Die CenaCom erstellt auf Wunsch einen detaillierten Kostenvoranschlag für komplexere Verfahren.

Die Antragsgebühr bei der CenaCom wird grundsätzlich vom Antragsteller gezahlt. Im Falle einer Einigung können die Kosten im Vergleich zwischen den Parteien aufgeteilt werden:

  • Erfolgreiche Einigung: Kostenverteilung nach Vereinbarung der Parteien
  • Keine Einigung: Jede Partei trägt ihre eigenen Verfahrenskosten
  • Anwaltskosten: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten
  • Zusatzkosten: Sachverständigenkosten werden nach Verursacherprinzip geteilt oder Kostenverteilung nach Vereinbarung der Parteien

Unsere Gebührenordnung orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist deutlich günstiger als Gerichtskosten. Die genauen Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert der Streitigkeit.

Aktuelles 

Verfolgen Sie aktuelle Entwicklungen in der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Erhalten Sie Einblicke in Rechtsprechung und Praxis.

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