Es sind keine Glaubhaftmachungen erforderlich wegen rechtlichen Interesses an den Feststellungen
Jederzeit ist eine neue Begutachtung möglich.
Es gibt keine Bindung an ein zuständiges Gericht.
Besondere Erfordernisse an Form und Inhalt eines Antrages entfallen.
Die Beweiserhebung wird durchgeführt, ohne dass es einer (Gerichts)Entscheidung bedarf.
Es wird keine Frist zur Klageerhebung bestimmt.