Beweissicherung
Sachverhalte objektiv und rechtskonform protokollieren
Das Beweissicherungsverfahren dient der sachlichen Feststellung und rechtskonformen Protokollierung von Tatsachen. Es wird eingesetzt, wenn Sachverhalte objektiv erfasst werden müssen, etwa zur Sicherung von Beweisen für ein späteres Verfahren, zur Dokumentation des Zustands einer Sache oder zur Feststellung von Schäden.
Bei CenaCom begleitet ein neutraler Dritter den gesamten Ablauf, sorgt für eine unabhängige Dokumentation und unterstützt die Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Für wen eignet sich die Beweissicherung?
Das Beweissicherungsverfahren richtet sich an Unternehmen, Institutionen, Verbände, Kammern, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verwaltungseinrichtungen, die eine rechtskonforme und neutrale Dokumentation benötigen.
Typische Anwendungsfelder
- Feststellung des Zustands von Bauwerken oder baulichen Anlagen
- Dokumentation von Maschinen, technischen Komponenten oder Produktionsanlagen
- Überprüfung und Protokollierung von IT-Systemen oder Prozessen
- Objektive Feststellung vergleichbarer Sachverhalte
Ihr Vorteil: Sie erhalten eine unabhängige und beweissichere Dokumentation, die als Grundlage für außergerichtliche Lösungen oder spätere Verfahren genutzt werden kann.
Innovation rechtssicher absichern
Unternehmen können technische Entwürfe, Konzepte, Pläne, Konstruktionszeichnungen, Software-Code oder andere urheber- oder wettbewerbsrechtlich relevante Unterlagen bei der CenaCom-Geschäftsstelle hinterlegen.
Ihr Vorteil: Die Hinterlegung dokumentiert den Zeitpunkt der Einreichung und dient im Streitfall als Beweismittel, etwa zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Urheberrecht oder dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. So schützen Sie Ihre Entwicklungen wirksam vor unbefugter Nutzung.
Unsere StärkeAblauf der Beweissicherung
Beweissicherung
Vorteile für Unternehmen und Institutionen
Ohne strenge Formvorschriften
Beweiskräftig & vollstreckbar
Kein Anwaltszwang
Professionell begleitet
Ortsunabhängig & flexibel
Deutliche Zeit- und Kostenvorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren.
Rechtsgrundlagen & häufige Fragen
Mit über 20 Jahren Erfahrung und mehr als 8.000 abgeschlossenen Verfahren gehört CenaCom zu den erfahrensten Streitbeilegungsstellen in Deutschland. Unsere Verfahren gewährleisten rechtlich verbindliche und vollstreckbare Lösungen.
Rechtliche Grundlagen
§ 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO: Regelt, dass Urkunden bestimmter Stellen als vollstreckbare Titel dienen können.
Zitat: „Vergleiche, die vor einer deutschen Gütestelle geschlossen sind, sowie Urkunden, die von einer solchen Stelle aufgenommen sind, können die Zwangsvollstreckung begründen.“
§§ 485–494a ZPO: Regeln das gerichtliche selbständige Beweisverfahren
Zitat aus § 485 Absatz 1 ZPO: „Das Gericht kann auf Antrag anordnen, dass Beweis erhoben wird über den Zustand einer Person oder Sache oder über die Ursache eines Personenschadens oder Sachschadens.“
Mediationsgesetz
Definiert die Rolle und Pflichten des Mediators, einschließlich Unabhängigkeit, Neutralität und Vertraulichkeit.
Streitbeilegungsstelle (früher: Gütestelle)
Eine von den Landesjustizverwaltungen anerkannte Einrichtung, die Streitbeilegungsverfahren durchführen darf. Dort geschlossene Vergleiche sind rechtlich bindend und vollstreckbar.
Datenschutz
Sämtliche Mitarbeiter wurden im Datenschutz geschult und auf Geheimhaltung und das Datengeheimnis verpflichtet.
Sämtliche im Unternehmen bestehenden Prozesse wurden von einem externen Datenschutzbeauftragten auf die Einhaltung der deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften überprüft. Vorgeschlagene Maßnahmen wurden unmittelbar berücksichtigt und umgesetzt.
Im Rahmen der Überprüfung unseres IT-Sicherheitskonzepts wurden auch die gesamten technischen Anlagen auf Datenschutz und Datensicherheit überprüft. Hierbei wurde unter anderem die Rechtskonformität mit Art 32 DSGVO festgestellt (unter anderem: Ausreichender Schutz vor unbefugtem Zutritt und Zugang zur Datenverarbeitungsanlage, ausreichender Schutz vor zufälligem Datenverlust).
Häufige Fragen zur Beweissicherung
Welche Unterschiede bestehen zwischen den einzelnen Verfahrensarten?
Außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren ist gemein, dass ein neutraler Dritter (Mediator, Schlichter) die streitenden Parteien bei der Lösung ihres Konfliktes vermittelnd unterstützt. Dies geschieht im Wesentlichen dadurch, dass er den Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens strukturiert und darauf achtet, dass die Parteien miteinander in einer konstruktiven Art und Weise kommunizieren.
Der Unterschied zwischen einem Mediations- und einem Schlichtungsverfahren besteht hauptsächlich darin, dass der Schlichter einen eigenen Lösungsvorschlag für den Konflikt den Parteien unterbreitet. Dazu muss er jedoch von den Parteien zu Beginn oder während des Verfahrens einvernehmlich aufgefordert werden. Der Mediator hingegen unterstützt die Parteien darin, eine eigene Lösung des Konfliktes zu erarbeiten.
Das Güteverfahren kann sowohl als Mediations– als auch als Schlichtungsverfahren ausgestaltet werden. Wenn eine Partei ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle durch Antrag einleitet, kann entweder ein Mediations- oder ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahrensarten finden Sie hier.
In welchen Fällen kann die CenaCom angerufen werden?
Die CenaCom kann grundsätzlich in allen Konfliktfällen angerufen, in denen eine Partei einen oder mehrere Ansprüche gegen eine andere Partei geltend macht.
In welchen Sprachen wird verhandelt?
Grundsätzlich ist die Verfahrenssprache Deutsch. Auf Wunsch kann das Verfahren jedoch auch in englischer oder französischer Sprache durchgeführt werden. Die CenaCom schlägt hierfür geeignete Mediatorinnen oder Mediatoren vor.
Was bedeutet „staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle“ und welche Vorteile bietet dies?
Eine staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle ist eine offiziell registrierte Institution, die außergerichtliche Verfahren zur Konfliktlösung anbietet. Vorteile sind Rechtssicherheit, Hemmung der Verjährung und die Möglichkeit, verbindliche, vollstreckbare Einigungen zu erzielen.
