Beweissicherung

Sachverhalte objektiv und rechtskonform protokollieren

Das Beweissicherungsverfahren dient der sachlichen Feststellung und rechtskonformen Protokollierung von Tatsachen. Es wird eingesetzt, wenn Sachverhalte objektiv erfasst werden müssen, etwa zur Sicherung von Beweisen für ein späteres Verfahren, zur Dokumentation des Zustands einer Sache oder zur Feststellung von Schäden.

Bei CenaCom begleitet ein neutraler Dritter den gesamten Ablauf, sorgt für eine unabhängige Dokumentation und unterstützt die Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Eine Person hält ein Klemmbrett mit einem Dokument und unterschreibt es mit einem Stift, während im Hintergrund der Schatten derselben Person an der Wand zu sehen ist.

Für wen eignet sich die Beweissicherung?

Das Beweissicherungsverfahren richtet sich an Unternehmen, Institutionen, Verbände, Kammern, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verwaltungseinrichtungen, die eine rechtskonforme und neutrale Dokumentation benötigen.

Typische Anwendungsfelder

  • Feststellung des Zustands von Bauwerken oder baulichen Anlagen
  • Dokumentation von Maschinen, technischen Komponenten oder Produktionsanlagen
  • Überprüfung und Protokollierung von IT-Systemen oder Prozessen
  • Objektive Feststellung vergleichbarer Sachverhalte

Ihr Vorteil: Sie erhalten eine unabhängige und beweissichere Dokumentation, die als Grundlage für außergerichtliche Lösungen oder spätere Verfahren genutzt werden kann.

Innovation rechtssicher absichern

Unternehmen können technische Entwürfe, Konzepte, Pläne, Konstruktionszeichnungen, Software-Code oder andere urheber- oder wettbewerbsrechtlich relevante Unterlagen bei der CenaCom-Geschäftsstelle hinterlegen.

Ihr Vorteil: Die Hinterlegung dokumentiert den Zeitpunkt der Einreichung und dient im Streitfall als Beweismittel, etwa zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Urheberrecht oder dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. So schützen Sie Ihre Entwicklungen wirksam vor unbefugter Nutzung.

Broschüre: Sicherung von Beweisen (PDF)

Unsere StärkeAblauf der Beweissicherung

1

Vorbereitung & Abstimmung:

Klärung von Ziel, Umfang und Verfahren durch den neutralen Mediator in Abstimmung mit den Beteiligten.
2

Anbahnung & Sondierung:

Der neutrale CenaCom-Mediator übernimmt die ersten Gespräche mit der Gegenseite und klärt Rahmen, Ziel und Umfang des Verfahrens.
3

Beweisaufnahme:

Augenschein, Begutachtungen und weitere Erhebungen erfolgen in Anwesenheit des Mediators, der den gesamten Prozess neutral begleitet und protokolliert.
4

Dokumentation & Abschluss:

Vor der Gütestelle wird eine beweiskräftige Abschlussvereinbarung erstellt.
5

Flexible Anpassung:

Ablauf und Umfang werden auf die Bedürfnisse aller Parteien zugeschnitten. Die neutrale Moderation verhindert Missverständnisse, erleichtert die Kommunikation und reduziert den Zeitaufwand.
Beweissicherung

Vorteile für Unternehmen und Institutionen

Ohne strenge Formvorschriften

Keine strengen Formvorschriften des gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens (§§ 485 ff. ZPO)

Beweiskräftig & vollstreckbar

Beweiskräftige Urkunde kann gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als vollstreckbarer Titel dienen.

Kein Anwaltszwang

Keine Gerichtsbindung, kein Anwaltszwang, keine Glaubhaftmachungspflichten, auch bei hohen Streitwerten.

Professionell begleitet 

Neutraler Mediator begleitet alle Schritte von der Beweiserhebung bis zur Protokollierung.

Ortsunabhängig & flexibel

Ortsunabhängige Durchführung und flexible Anpassung an die Bedürfnisse der Beteiligten.

Deutliche Zeit- und Kostenvorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren.

Rechtsgrundlagen & häufige Fragen

Mit über 20 Jahren Erfahrung und mehr als 8.000 abgeschlossenen Verfahren gehört CenaCom zu den erfahrensten Streitbeilegungsstellen in Deutschland. Unsere Verfahren gewährleisten rechtlich verbindliche und vollstreckbare Lösungen.

Rechtliche Grundlagen

Zitat: „Vergleiche, die vor einer deutschen Gütestelle geschlossen sind, sowie Urkunden, die von einer solchen Stelle aufgenommen sind, können die Zwangsvollstreckung begründen.“

Zur Quelle

Zitat aus § 485 Absatz 1 ZPO: „Das Gericht kann auf Antrag anordnen, dass Beweis erhoben wird über den Zustand einer Person oder Sache oder über die Ursache eines Personenschadens oder Sachschadens.“

Zur Quelle

Definiert die Rolle und Pflichten des Mediators, einschließlich Unabhängigkeit, Neutralität und Vertraulichkeit.

Zur Quelle

Eine von den Landesjustizverwaltungen anerkannte Einrichtung, die Streitbeilegungsverfahren durchführen darf. Dort geschlossene Vergleiche sind rechtlich bindend und vollstreckbar.

Zertifizierung anzeigen

Sämtliche Mitarbeiter wurden im Datenschutz geschult und auf Geheimhaltung und das Datengeheimnis verpflichtet.

Sämtliche im Unternehmen bestehenden Prozesse wurden von einem externen Datenschutzbeauftragten auf die Einhaltung der deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften überprüft. Vorgeschlagene Maßnahmen wurden unmittelbar berücksichtigt und umgesetzt.

Im Rahmen der Überprüfung unseres IT-Sicherheitskonzepts wurden auch die gesamten technischen Anlagen auf Datenschutz und Datensicherheit überprüft. Hierbei wurde unter anderem die Rechtskonformität mit Art 32 DSGVO festgestellt (unter anderem: Ausreichender Schutz vor unbefugtem Zutritt und Zugang zur Datenverarbeitungsanlage, ausreichender Schutz vor zufälligem Datenverlust).

Häufige Fragen zur Beweissicherung

Außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren ist gemein, dass ein neutraler Dritter (Mediator, Schlichter) die streitenden Parteien bei der Lösung ihres Konfliktes vermittelnd unterstützt. Dies geschieht im Wesentlichen dadurch, dass er den Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens strukturiert und darauf achtet, dass die Parteien miteinander in einer konstruktiven Art und Weise kommunizieren.

Der Unterschied zwischen einem Mediations- und einem Schlichtungsverfahren besteht hauptsächlich darin, dass der Schlichter einen eigenen Lösungsvorschlag für den Konflikt den Parteien unterbreitet. Dazu muss er jedoch von den Parteien zu Beginn oder während des Verfahrens einvernehmlich aufgefordert werden. Der Mediator hingegen unterstützt die Parteien darin, eine eigene Lösung des Konfliktes zu erarbeiten.

Das Güteverfahren kann sowohl als Mediations– als auch als Schlichtungsverfahren ausgestaltet werden. Wenn eine Partei ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle durch Antrag einleitet, kann entweder ein Mediations- oder ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahrensarten finden Sie hier.

Die CenaCom kann grundsätzlich in allen Konfliktfällen angerufen, in denen eine Partei einen oder mehrere Ansprüche gegen eine andere Partei geltend macht.

Grundsätzlich ist die Verfahrenssprache Deutsch. Auf Wunsch kann das Verfahren jedoch auch in englischer oder französischer Sprache durchgeführt werden. Die CenaCom schlägt hierfür geeignete Mediatorinnen oder Mediatoren vor.

Eine staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle ist eine offiziell registrierte Institution, die außergerichtliche Verfahren zur Konfliktlösung anbietet. Vorteile sind Rechtssicherheit, Hemmung der Verjährung und die Möglichkeit, verbindliche, vollstreckbare Einigungen zu erzielen.

PraxisFür wen eignet sich die Beweissicherung?

Das Beweissicherungsverfahren richtet sich an Unternehmen, Institutionen, Verbände, Kammern, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verwaltungseinrichtungen, die eine rechtskonforme und neutrale Dokumentation benötigen.

  • Feststellung des Zustands von Bauwerken oder baulichen Anlagen
  • Dokumentation von Maschinen, technischen Komponenten oder Produktionsanlagen
  • Überprüfung und Protokollierung von IT-Systemen oder Prozessen
  • Objektive Feststellung vergleichbarer Sachverhalte

Ihr Vorteil: Sie erhalten eine unabhängige und beweissichere Dokumentation, die als Grundlage für außergerichtliche Lösungen oder spätere Verfahren genutzt werden kann.

Zwei Männer stehen zwischen hohen, modernen Glasgebäuden und blicken nach oben.

Innovation rechtssicher absichern

Innovation rechtssicher absichern Unternehmen können technische Entwürfe, Konzepte, Pläne, Konstruktionszeichnungen, Software-Code oder andere urheber- oder wettbewerbsrechtlich relevante Unterlagen bei der CenaCom-Geschäftsstelle hinterlegen.
Ihr Vorteil: Die Hinterlegung dokumentiert den Zeitpunkt der Einreichung und dient im Streitfall als Beweismittel – etwa zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Urheberrecht oder dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. So schützen Sie Ihre Entwicklungen wirksam vor unbefugter Nutzung.
Jetzt Beweise sichern