Über uns

Mediation : Güteverfahren : Schlichtung
CenaCom GmbH zählt zu den führenden Dienstleistern für außergerichtliches Konfliktmanagement. In der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung bieten unsere Mediatoren Verhandlungsunterstützung an und vermitteln zwischen widerstreitenden Interessen

Die CenaCom ist als Gütestelle staatlich anerkannt und ist staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Über uns

Unternehmensprofil

Historie

CenaCom entstand 2010 aus einem Zusammenschluss zweier staatlich anerkannter Gütestellen in Karlsruhe. Diese waren seit 2004 bzw. 2006 als Gütestellen durch den Präsidenten des Landgerichtes Karlsruhe staatlich anerkannt. Die Mediatoren der CenaCom verfügen über langjährige Erfahrung bei der Leitung von schwierigen Verhandlungen und Mediationen. Neben einer Vielzahl von Mediations- und Schlichtungsverfahren wurden bis heute mehrere tausend Güteverfahren organisiert und geleitet.

Die professionelle Durchführung von Güte-, Mediations- und Schlichtungsverfahren wird gewährleistet von erfahrenen und qualifizierten Mediatoren und Schlichtern mit unterschiedlichen Grundberufen (Richter, Ingenieure, Betriebswirte, Rechtsanwälte). Unterstützt werden diese organisatorisch von Justiz- und Rechtsanwaltsangestellten.

Unternehmensphilosophie

Wir zeigen Ihnen, wie Konflikte interessengerecht und ohne Gang zum Gericht gelöst werden können. Wir bieten Ihnen unkomplizierte und realitätsnahe außergerichtliche Streitbeilegung. Dafür stellen wir einfache und übersichtlich gestaltete Formulare zur Verfahrenseinleitung zur Verfügung. Unsere neutralen CenaCom-Mitarbeiter übernehmen für Sie gerne auch die Kontaktaufnahmen zu den Gegenparteien, zu Gutachtern, zu Behörden oder zu sonstigen Einrichtungen. Wir entlasten Sie von Formalitäten und beraten Sie bei der Wahl des richtigen Streitbeilegungsverfahrens für Ihren Konflikt. Wir sind Ihre externen Konfliktmanager und navigieren Sie zielführend durch den Konflikt.

Leistungen

Die CenaCom ist im Konfliktmanagement sowohl beratend, begleitend als auch forschend und lehrend tätig. Immer häufiger erkennen Unternehmen, Verbände und öffentlich-rechtliche Organisationen die Zukunftsträchtigkeit sowie Wirtschaftlichkeit eines professionell geführten Konfliktmanagements. Wir analysieren den aktuellen Umgang mit Konflikten innerhalb der Organisation, unterstützen die Implementierung geeigneter Systeme und realisieren den Einsatz passender Methoden.

Über uns

Verhaltenskodex: Creating Consensus
Wir unterstützen die Parteien darin, Konflikte in erfolgreiches, gemeinsames Handeln für die Zukunft umzuwandeln.
Wir sind davon überzeugt, dass Konflikte durch die Beteiligten eigenverantwortlich mit Unterstützung durch neutrale Dritte für alle Betroffenen beendet werden können.
Wir sind weiter davon überzeugt, dass jeder Konflikt ein Innovationstreiber für zukünftiges, gemeinsames Handeln der Beteiligten ist.
Wir bieten professionelles, außergerichtliches Konfliktmanagement für Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen an.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und qualifizierte Ausbildung bei der konsensualen Beendigung von Konflikten.
In unserer täglichen Arbeit haben wir uns zu folgenden fünf Verfahrensgrundsätzen verpflichtet:
1.
Vor der Verfahrenseinleitung prüfen wir, ob zu keiner der Beteiligten ein unmittelbares oder mittelbares Näheverhältnis besteht. Besteht ein solches Näheverhältnis, dann wird dieses unverzüglich offen gelegt und auf Wunsch einer Partei ein anderer Mediator mit der Verfahrensleitung beauftragt. Während der Verhandlung wahren wir strikt unsere Neutralität und Allparteilichkeit.
2.
Wir unterstützen die Parteien bei der eigenverantwortlichen Entwicklung von Lösungen ihres Konfliktes. Ausschließlich auf Wunsch und Aufforderung aller Beteiligten werden wir Lösungsvorschläge unterbreiten. In diesem Fall weisen wir die Parteien darauf hin, dass wir ab diesem Zeitpunkt das Verfahren als Schlichter führen.
3.
Wir sind zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet. Deshalb werden wir weder vor, während noch nach dem Verfahren Informationen an Dritte ohne ausdrückliche Ermächtigung durch alle Verfahrensbeteiligten weitergeben.
4.
Uns wird ein hohes Maß an Vertrauen durch die Verfahrensbeteiligten entgegengebracht. Regelmäßige und verpflichtende Fortbildungen gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard für die Zukunft und damit Vertrauen in unsere Dienstleistung.
5.
Wir respektieren und akzeptieren, dass Konflikte emotional geführt werden können. Auch und gerade deshalb ist eine gründliche Einarbeitung in die Konfliktgegenstände und die subjektiven Sichtweisen der Beteiligten für uns unerlässlich. Emotionen gehören zu Konflikten und werden von uns geachtet.

Über uns

CenaCom ist Datenschutz-zertifiziert

Ein wesentlicher Grundsatz außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren ist die absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit des Verfahrens.
Dieser Grundsatz hat seine gesetzliche Grundlage in § 4 Mediationsgesetz (Verschwiegenheitspflicht):

„Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist.“

Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht gilt sie nicht, soweit

1.

die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist,

2.

die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung (ordre public) geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden, oder

3.

es sich um Tatsachen handelt, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.


„Der Mediator hat die Parteien über den Umfang seiner Verschwiegenheitspflicht zu informieren.“
Der Datenschutz und die Vertraulichkeit sind wesentliche Elemente des CenaCom-Verhaltenskodex.

Sämtliche im Unternehmen bestehenden Prozesse wurden von einem externen Datenschutzbeauftragten auf die Einhaltung der deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften überprüft. Vorgeschlagene Maßnahmen wurden unmittelbar berücksichtigt und umgesetzt. Im Rahmen der Überprüfung unseres IT-Sicherheitskonzepts wurden auch die gesamten technischen Anlagen auf Datenschutz und Datensicherheit überprüft. Hierbei wurde unter anderem die Rechtskonformität mit Art 32 DSGVO festgestellt (unter anderem: Ausreichender Schutz vor unbefugtem Zutritt und Zugang zur Datenverarbeitungsanlage, ausreichender Schutz vor zufälligem Datenverlust).

  • Sämtliche Mitarbeiter wurden im Datenschutz geschult und auf Geheimhaltung und das Datengeheimnis verpflichtet.
  • Das Betreiben eines rechtskonformen Datenschutzmanagement wurde mit dem xDSB Datenschutz-Gütesiegel dokumentiert.
  • Eine umfassende datenschutzrechtliche Überprüfung des Unternehmens und unserer IT findet jedes Jahr statt.
Die Zertifizierung ist durch die xDSB in Karlsruhe erfolgt.
Unsere Datenschutzerklärung:

Kontaktanfrage

Sie haben weitere Fragen zum Thema Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung. Gerne beantworten wir Ihnen diese. Bitte hinterlassen Sie uns dafür Ihre Kontaktangaben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir freuen uns auf Sie!

    *Einwilligungserklärung nach Artikel 6 (1) a DSGVO: Ich willige ein, dass die Cenacom GmbH die Kontaktinformationen, die ich übermittelt habe verwendet, um mit mir in Kontakt zu treten. Weitere Informationen zum Datenschutz und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatspäre finden Sie in unseren Datenschutzerklärungen.

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