CenaComDer höchste Standard in außergerichtlicher Konfliktlösung
Staatlich anerkannt. Praxisbewährt. Zukunftsweisend.
CenaCom ist Zentrum für angewandtes Konfliktmanagement sowie staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle (Gütestelle) nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Der Schwerpunkt der angebotenen Dienstleistungen liegt im Bereich wirtschafts- und zivilrechtlicher Konflikte. Wir unterstützen Unternehmen und die öffentliche Verwaltung bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch Mediation, Schlichtung und Güteverfahren. Unsere Konfliktlösung ist auf die effiziente und rechtssichere Beilegung komplexer Interessenkonflikte ausgerichtet.
Unsere PhilosophieKonflikte sind Chancen auf Konsens
Wir zeigen Ihnen, wie Konflikte interessengerecht und ohne Gerichtsverfahren gelöst werden können. CenaCom steht für unkomplizierte, praxistaugliche Streitbeilegung. Wir halten die Abläufe klar und zugänglich: Von übersichtlich gestalteten Formularen zur Verfahrenseinleitung bis hin zur Kommunikation mit allen Beteiligten wie Gegenparteien, Gutachtern oder Behörden.
Wir entlasten Sie von Formalitäten und beraten Sie bei der Auswahl des passenden Streitbeilegungsverfahrens. Wir agieren als Ihre externen Konfliktmanager und navigieren Sie zielführend durch den Konflikt. Unser Engagement gilt nachhaltigen Konfliktlösungen. Wir sind davon überzeugt, dass jede Einigung ein Fundament für zukünftiges, gemeinsames Handeln ist.
Unsere GeschichteSeit 2004 gewachsen aus juristischer Praxis und Expertise
CenaCom wurde 2010 in Karlsruhe durch den Zusammenschluss zweier staatlich anerkannter Gütestellen gegründet, die seit 2004 und 2006 vom Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe als Gütestellen anerkannt waren. Heute zählt CenaCom zu den erfahrensten Anbietern für außergerichtliches Konfliktmanagement. Unsere Mediatoren verfügen über langjährige Erfahrung in der Leitung komplexer Verhandlungen und haben bereits mehrere tausend Güteverfahren sowie zahlreiche Mediations- und Schlichtungsverfahren durchgeführt.
Unsere Mediatoren und Schlichter kommen aus verschiedenen Fachrichtungen, darunter Richter, Ingenieure, Betriebswirte und Rechtsanwälte. Unterstützt werden sie organisatorisch durch erfahrene Justiz- und Rechtsanwaltsangestellte.
Unsere VerhaltenskodexCreating Consensus
Professionelles, außergerichtliches Konfliktmanagement bei CenaCom basiert auf klar definierten Werten, die in unserem Verhaltenskodex festgelegt sind. Wir sind überzeugt, dass Konflikte durch die Beteiligten eigenverantwortlich und mit Unterstützung neutraler Dritter gelöst werden können. Jeder Konflikt birgt Potenzial für gemeinsames Handeln.
Unsere Arbeit folgt fünf zentralen Verfahrensgrundsätzen:

Neutralität und Unabhängigkeit

Eigenverantwortliche Lösungsfindung

Absolute Vertraulichkeit
Unser AnspruchCenaCom in Zahlen und Werten
Staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle
Ihr Vorteil
Erprobte Erfolgsbilanz
Ihr Vorteil
Erfahrene Mediatoren
Ihr Vorteil
Effiziente Prozesse
Ihr Vorteil
Transparente Kosten
Ihr Vorteil
Referenzen
Der Fall Wulff (2012)
CenaComRechtliche Grundlagen unserer Arbeit
Unsere Verfahren sind fest im deutschen Recht verankert. Sie bieten einen klaren Rechtsrahmen, hemmen die Verjährung und ermöglichen die Vollstreckung von Vereinbarungen. So schaffen wir Sicherheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten.
Ein solides Fundament ist der Schlüssel zum Erfolg – das gilt auch für die Konfliktlösung.
Rechtsgrundlagen
§ 22 AGGVG, § 794 Absatz 1 Nr. 1 ZPO
Staatlich anerkannte Gütestelle
Erläuterung: Diese Paragraphen bestätigen unsere offizielle Anerkennung als Gütestelle. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass unsere Verfahren rechtliche Wirkungen wie die Verjährungshemmung entfalten können.
§ 204 Absatz 1 Nr. 4 BGB
Verjährungshemmung
Erläuterung: Die Einleitung eines Güteverfahrens bei CenaCom hemmt die Verjährung Ihrer Ansprüche. Dies ermöglicht eine außergerichtliche Lösungsfindung ohne Zeitdruck und den Verlust Ihrer Forderung.
§ 204 Absatz 2 BGB
Ende der Verjährungshemmung
Erläuterung: Die Hemmung der Verjährung endet sechs (6) Monate nach dem endgültigen Scheitern des Güteversuchs. Dies definiert einen klaren Zeitrahmen für das Verfahren.
§ 794 Abs. 1 Nr. 1, § 797a ZPO
Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen / Vergleichen
Erläuterung: Bei CenaCom erzielte und protokollierte Vergleiche sind direkt vollstreckbar. Dies gewährleistet eine rechtlich bindende Durchsetzbarkeit der vereinbarten Lösungen.
§ 91 Absatz 3 ZPO
Erstattungsfähigkeit der Gebühren
Erläuterung: Gebühren für Verfahren bei einer staatlich anerkannten Gütestelle wie CenaCom gehören zu den Kosten des Rechtsstreits und sind im Erfolgsfall erstattungsfähig.
§ 779 BGB
Begriff des Vergleichs
Erläuterung: Dieser Paragraph definiert den zivilrechtlichen Vergleich als Grundlage unserer Verfahren zur Streitbeilegung durch gegenseitiges Nachgeben.
§ 17 Nr. 7 a RVG i.V.m. Zif. 2403 VV
Geschäftsgebühr für Güteverfahren
Erläuterung: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht eine spezifische Geschäftsgebühr für die anwaltliche Vertretung in Güteverfahren vor.
§§ 5, 5a ARB
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Erläuterung: Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Güteverfahren bei CenaCom. Eine Abklärung mit Ihrer Versicherung wird empfohlen.
ReferenzenBewährte Praxis in prominenten Fällen
Die Kompetenz von CenaCom zeigt sich in der erfolgreichen Bearbeitung vielfältiger Konflikte, auch in hochsensiblen Kontexten.

Der Fall Wulff (2012)Relevanz im öffentlichen Fokus
Im Jahr 2012 wurde bei CenaCom ein Güteantrag im Kontext der VW-Affäre gegen Christian Wulff gestellt. Dieser Fall unterstreicht die Relevanz von CenaCom auch in öffentlichkeitswirksamen und komplexen Angelegenheiten.