
CenaComDienstleistungen
Mit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes 2012 wurde auch § 253 Abs. 3 ZPO geändert: Seitdem muss in jeder Klageschrift angegeben werden, ob ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen wurde oder ob Gründe dagegen sprechen.
CenaCom ist seit vielen Jahren auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert. Wir begleiten zuverlässig durch Güteverfahren, Mediation, Schlichtung und weitere anerkannte Verfahren der Konfliktlösung. Der Schwerpunkt der unserer Dienstleistungen liegt dabei im Bereich wirtschafts- und zivilrechtlicher Konflikte.
Unsere Angebote zur Streitbeilegung


Mediationsverfahren

Schlichtungsverfahren

Konfliktmanagement-Systeme

Beweissicherungsverfahren

Vorträge & Schulungen
Unser Leistungsversprechen
Die Wahl eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens mit CenaCom bietet Ihnen klare Vorteile. Zeit, Kosten und der zwischenmenschliche Faktor stehen dabei im Mittelpunkt. Unser Team aus erfahrenen Mediator:innen und Schlichter:innen mit Hintergründen in Justiz, Rechtswesen, Wirtschaft und Technik organisiert den gesamten Verhandlungsrahmen zuverlässig: von der Antragstellung bis zur vollstreckbaren Einigung.
Erfahrene Verfahrensleitung
- Nachhaltige Konfliktlösungen statt kurzfristiger Kompromisse
- Hohe Erfolgsquote der Einigungen
- Schnelle Terminierung (max. 3 Monate)
- Transparente Kosten und klare Abläufe
Komplette Verfahrensorganisation
- Bekanntgabe des Antrags
- Termin- und Ortsabstimmung mit den Parteien
- Benennung von Mediatoren / Schlichtern
- Protokollierung und Ergebniskontrolle
Staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle
- Seit 2004 staatlich anerkannt
- Über 8.000 Verfahren durchgeführt
- Anerkennung nach Mediationsgesetz
- Mediatoren mit Erfahrung in Recht, Technik & Wirtschaft
Sie möchten wissen, wie wir Ihre Organisation unterstützen können? Sprechen Sie uns an, vertraulich und unverbindlich.
