Leistungen

Unsere Dienstleistungen

Mit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes 2012 wurde auch die Zivilprozeßordnung in § 253 Absatz 3 ZPO verändert. Danach soll in jeder Klageschrift angegeben werden, ob der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung unternommen worden ist oder ob einem solchen Versuch Gründe entgegenstehen. Als spezialisiertes Dienstleitungsunternehmen führen wir im außergerichtlichen Konfliktmanagement kompetent

durch. Die Streitbeilegungsverfahren werden von erfahrenen Mediatoren und Schlichtern mit unterschiedlichen Quellberufen geleitet. Diese haben langjährige Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Kaufleute. 

Die Verfahrensorganisation wird durch unsere erfahrenen Justizfachangestellten übernommen. Wir übernehmen dabei für Sie die komplette Organisation des Verhandlungsrahmens, indem wir

  • den verfahrenseinleitenden Antrag der Gegenseite bekanntgeben
  • Verhandlungsort und -termin in Abstimmung mit den Parteien organisieren
  • einen oder mehrere geeignete Mediatoren / Schlichter für die Verhandlungsleitung vorschlagen
  • den Verlauf der Verhandlungen protokollieren
  • eine Ergebnis- und Erfolgskontrolle durchführen
  • auf Antrag die geschlossene Einigung durch das Amtsgericht Karlsruhe mit einer Vollstreckungsklausel gemäß § 797a ZPO versehen lassen.
Unser Leistungsversprechen
1
Nachhaltige Konfliktlösungen
2
Hohe Erfolgsquote und Einigungsbereitschaft der Parteien
3
Schnelle und züge Verfahrensdurchführung: spätestens innerhalb von drei Monaten wird das Verfahren terminiert oder eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt
4
Verhandlungsleitung durch erfahrene und kompetente Mediatoren und Schlichter
5
Rechtssicherheit durch vollstreckbare Vergleichsurkunden
6
Transparente Kosten

Kontaktanfrage

Sie haben weitere Fragen zum Thema Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung. Gerne beantworten wir Ihnen diese. Bitte hinterlassen Sie uns dafür Ihre Kontaktangaben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir freuen uns auf Sie!

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