EU stärkt außergerichtliche Streitbeilegung
Schneller zum Recht, ohne Gerichtsverfahren
ADR-Verfahren ermöglichen es, Konflikte ohne Gang vor Gericht zu klären. Schnell, kostengünstig und fair. Gerade für Verbraucher, die oft vor der Hürde komplexer und teurer Gerichtsprozesse zurückschrecken, bietet ADR einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht. Die neue EU-Richtlinie modernisiert dieses Instrument, indem sie den Anwendungsbereich auf digitale Inhalte, vorvertragliche Streitigkeiten und nicht-monetäre Konflikte erweitert und das auch über EU-Grenzen hinaus.
Mehr Verantwortung für Unternehmen
Erstmals verpflichtet die Richtlinie Unternehmen dazu, ADR-Anfragen innerhalb von 20 Tagen zu beantworten. Damit wird nicht nur der Dialog mit dem Verbraucher gefördert, sondern auch ein echter Anreiz geschaffen, Konflikte kooperativ und lösungsorientiert anzugehen. ADR wird damit zum strategischen Baustein für kundenorientiertes Konfliktmanagement. Insbesondere im digitalen Handel, wo Geschwindigkeit und Vertrauen entscheidend sind.
EU-weite Unterstützung
Mit der Einrichtung neuer ADR-Kontaktstellen in allen Mitgliedstaaten will die EU auch grenzüberschreitende Streitbeilegung vereinfachen. Besonders für international tätige Unternehmen bedeutet das weniger rechtliche Unsicherheiten, mehr Klarheit im Umgang mit Kundenreklamationen und eine europäisch koordinierte Struktur zur Konfliktbewältigung.
Ein neuer Weg zum Konsens
Die Reform der ADR-Richtlinie ist ein bedeutender Schritt für ein zukunftsfähiges Verbraucherrecht in Europa. Unternehmen profitieren dabei ebenso wie Verbraucher. Durch klarere Verfahren, schnellere Einigungen und ein gestärktes Vertrauensverhältnis auf einem digitalen Binnenmarkt. Ein Gewinn für alle Seiten und ein Modell für moderne, kooperative Streitkultur.
Hier geht es direkt zur Pressemitteilung der EU-Kommission mit weiteren Informationen: Verbraucherrechte: EU stärkt außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen – Europäische Kommission
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