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Tätigkeitsbericht

Aus der Praxis – Güteverfahren bei einer gescheiterten Kapitalanlage

Datum: Oktober 25, 2012 | Aktualisierung: Juli 31, 2025
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Ein Ehepaar erzielt nach Streit um eine gescheiterte Kapitalanlage im Güteverfahren bei CenaCom schnell eine Einigung mit der Bank: Rückabwicklung gegen Abtretung der Fondsanteile und Zahlung eines Geldbetrags. Das Verfahren ist zügig, fair und ermöglicht eine vertrauliche Lösung.

Ein Tätigkeitsbericht

Der Sachverhalt:

Die Antragsteller, ein Ehepaar, zeichnen bei einer Bank eine Beteiligung an einem Fonds. Im Beratungsgespräch durch einen Mitarbeiter der Bank machen die Antragsteller deutlich, dass die Kapitalanlage als Altersvorsorge gedacht sei. Nach einiger Zeit gerät der Fonds in Notlage. Die Antragsteller machen Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend.

Die Güteverhandlung:

Die Antragsteller haben bei der CenaCom einen Antrag auf Durchführung eines Güteantrages gestellt. Die Bank als Antragsgegner ist mit der Durchführung des Güteverfahrens einverstanden, so dass kurzfristig ein Gütetermin anberaumt werden kann. An der Güteverhandlung nehmen teil die Antragsgegner nebst anwaltlicher Begleitung sowie zwei Vertreter der Antragsgegnerin.

Der Verlauf der Güteverhandlung orientiert sich strukturell an dem typischen Verlauf eines Mediationsverfahrens. Die Antragssteller erläutern zunächst Ihren Standpunkt, hin und wieder unterstützt durch rechtliche Ergänzungen ihres Rechtsanwaltes. Danach nehmen die Vertreter der Antragsgegnerin Stellung zu den erhobenen Vorwürfen und geltend gemachten Ansprüchen. Die Sachverhaltsschilderungen sind sehr ausführlich. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes aus dem Kapitalmarktrecht ist ein Schwerpunkt der Verhandlung der Austausch der rechtlichen Standpunkte. Die Antragsteller nutzen in der Güteverhandlung die Möglichkeit, deutlich zu machen, dass das angesparte und investierte Kapital für die eigene Altersvorsorge gedacht war.

Im Rahmen der Interessenfindung wird schließlich auch auf mögliche andere Motive der Auflösung der Fondsbeteiligungen eingegangen. Mit Hilfe einer Prozessrisikoanalyse analysieren die Parteien schließlich ihre rechtlichen Standpunkte.

Im Ergebnis einigen sich die Parteien auf eine Rückabwicklung Zug-um-Zug gegen Abtretung der Fondsanteile und Zahlung eines Geldbetrages. Die Kosten der Güteverhandlung werden anteilig zwischen den Parteien aufgeteilt. Die Parteien verständigen sich schließlich darauf, dass die Vereinbarung durch das Amtsgericht Karlsruhe für vollstreckbar erklärt wird.

Aus unserer Sicht ist dies eine typische Verhandlung bei Kapitalanlage-Streitigkeiten. Die Vorteile einer außergerichtlichen Güteverhandlung liegen für die Parteien:

  • in der kurzen Verfahrensdauer
  • in der Quotelung der Verfahrenskosten der Gütestelle
  • in der Möglichkeit für die Antragsteller, auf ihre besondere Situation hinzuweisen (drohender Verlust der Altersvorsorge)
  • in der nicht-öffentlichen Verhandlung.

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