Die Gemeinsamkeit aller freiberuflichen Unternehmer ist, dass sie ihre Leistung unmittelbar am Kunden erbringen. Jeder Freiberufler ist auf den Input seines Endkunden angewiesen, sonst kann die Dienstleistung nicht optimal im Interesse und zur Zufriedenheit des Kunden erbracht werden.
Kommt es bei der Abwicklung einer Dienstleistung zu Störungen, droht die Erbringung der Dienstleistung insgesamt zu scheitern. Die Folge sind wechselseitige Vorwürfe, die nicht selten durch mühsame und kostenintensive Beweisaufnahmen vor einem Gericht geklärt werden müssen. Lassen sich hingegen der Dienstleistungserbringer und der Kunde frühzeitig auf eine professionell begleitete Konfliktvermittlung ein, können höchstpersönliche Vertragsbeziehungen dauerhaft fortgeführt werden.
Als Dienstleister können Sie aber auch Ihre Kunden und Mandanten in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren beratend begleiten. Es besteht keine Anwaltspflicht.
Reibungslose Projektabwicklung
Als Architekt/Architektin stehen Sie bei einem Bauvorhaben im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen: Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker. In Ihrer bauleitenden Funktion tragen Sie die Verantwortung für die plangerechte Durchführung des Bauvorhabens.
Kommt es zwischen einzelnen Beteiligten zu Konflikten, droht eine kostenintensive Verzögerung der Fertigstellung von Gewerken. Nahezu regelmäßig wird dann auch der verantwortliche Bauleiter in die Haftung genommen. In den meisten dieser Fälle kann man jedoch derartige Probleme vermeiden. Denn schon frühzeitig lassen sich erkennbare Konflikte einvernehmlich zwischen den streitenden Parteien lösen. Probates Mittel ist zum Beispiel die Ad-hoc-Mediation:
Erkennt der Bauleiter einen drohenden Konflikt bei der Bauausführung, zieht er sogleich einen neutralen Dritten – den Mediator – hinzu, also noch bevor der Konflikt offen ausbricht. Dieser Mediator erarbeitet mit den Parteien auf der Baustelle (vor Ort) eine Lösung, die allen Beteiligten gleichermaßen gerecht wird. Umfangreiche Beweisaufnahmen, kostenintensive Gerichtsverfahren können so vermieden werden. Gegebenenfalls bietet sich ein Güteverfahren zur separaten Beweissicherung an. So kann durch schnelle und professionelle Konfliktvermittlung das Bauvorhaben ohne Reibungsverluste und im Zeitplan beendet werden.
Bei der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen kann auch die Aufnahme von Schlichtungs- und Mediationsklauseln sinnvoll sein. Eine Beispielsklausel finden Sie hier.
CenaCom-Mediatoren stehen Ihnen als professionelle Ad-hoc-Mediatoren zur Verfügung.
Mediationsgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung („Mediationsgesetz“) ist am 26.07.2012 in Kraft getreten.
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