Geistiges Eigentum

Patente, Gebrauchsmuster, Design und Marken

Ertragsorientierte Führung von Gewerblichen Schutzrechten durch frühzeitiges Konfliktmanagement

Patente, Gebrauchsmuster, Design und Marken – allen gewerblichen Schutzrechten ist bei richtiger Führung gemein, dass sie einen beträchtlichen Anteil am Unternehmenserfolg haben können. Konflikte um geistiges Eigentum können, bei richtigem Umgang, als Innovationstreiber dienen.

Streitigkeiten aus Lizenzvertrag

Fallbeispiel
Oft bedient sich ein Unternehmen zur optimalen wirtschaftlichen Verwertung eines Schutzrechtes Dritter (Lizenznehmer). Kommt es bei der Art und Weise der Verwertung des Schutzrechtes zu Konflikten, leidet darunter schnell der Unternehmenserfolg von Lizenzgeber und Lizenznehmer. Zwar wird in umfangreichen Lizenzverträgen im Einzelnen geregelt, wie ein Schutzrecht vermarktet werden darf. Die CenaCom-Praxis zeigt jedoch, dass oftmals unterschiedliche Vertragsinterpretationen zwischen den Lizenzvertragsparteien vorherrschen und sich daraus teilweise grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten ergeben.
Ein einmal eskalierter Konflikt führt schnell zu tiefgreifenden Vertragsstörungen und damit zu einer sinkenden wirtschaftlichen Verwertung des Schutzrechtes – beiderseits.
Hier setzt das aussergerichtliche Konfliktmanagement in Form der Verfahren Mediation, Schlichtung und Güteverfahren an. Mit Hilfe eines neutralen CenaCom-Mediators wird zunächst erarbeitet, welche Interessen die Parteien in diesem Konflikt verfolgen. Erst dann wird an einer einvernehmlichen Konfliktlösung gearbeitet. Häufiges Ziel ist es, schnell einen Lizenzvertrag zu beenden oder ihn zukunftsorientiert neu zu justieren.

Konflikte um Marken

Fallbeispiel
Streitigkeiten bei Markenrechten drehen sich meist um folgende Sachverhalte:
  • Der Inhaber einer vermeintlich älteren Marke geht gegen den Anmelder einer jüngeren Marke vor
  • Der Anmelder einer jüngeren Marke versucht einen Verfallsantrag gegen eine ältere Marke durchzusetzen, die innerhalb einer fünfjährigen Benutzungsschonfrist durch den älteren Markeninhaber nicht benutzt worden ist;
  • Ein Agent meldet eine Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers als Gemeinschaftsmarke an;
  • ehemalige Gesellschafter eines Unternehmens streiten sich um die Markenrechte.
Die herkömmlichen Verfahren zur Beendigung von Streitigkeiten um Markenrechte sind Widerspruchs-, Beschwerde- oder Klageverfahren. Diesen Verfahren ist gemein, dass sie sich auf die Bewertung rechtlicher Positionen beschränken. Hier bieten Schlichtungs- oder Mediationsverfahren eine echte Alternative: Neben der Bewertung der jeweiligen rechtlichen Positionen durch die Parteien besteht zusätzlich eine große Chance zur einvernehmlichen Beendigung des Konfliktes darin, auch die tatsächlichen, wirtschaftlichen Interessen der Parteien vollumfänglich zu würdigen. In einem strukturierten Verfahren – geleitet durch einen neutralen Dritten – werden die hinter den rechtlichen Positionen der Parteien liegenden Interessen herausgearbeitet und gemeinsam Lösungsoptionen für den Markenkonflikt erarbeitet. Nicht selten endet ein vermeintlicher Konflikt um Markenrechte darin, dass die Parteien künftig gemeinsam Markenrechte wirtschaftlich nutzen.

Konflikte in F&E-Abteilungen

Fallbeispiel
Bereits im sehr frühen Stadium der Entwicklung eines technischen Schutzrechtes (Patent) hat sich aussergerichtliches Konfliktmanagement als ein hilfreiches Mittel zur einvernehmlichen Konfliktbeendigung erwiesen. Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F & E-Projekte) leiden oft daran, dass die beteiligten Projektmitglieder unterschiedliche Ziele verfolgen.
Die dabei auftretenden Konflikte werden emotional genährt, drohen zu eskalieren. Das Projekt scheitert. Die erfolgreiche Durchführung eines F & E-Projektes lässt sich leichter mit Hilfe eines professionellen Konfliktmanagements sicherstellen.

Mediationsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung („Mediationsgesetz“) ist am 26.07.2012 in Kraft getreten.

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