Die Gemeinsamkeit aller freiberuflichen Unternehmer ist, dass sie ihre Leistung unmittelbar am Kunden erbringen. Jeder Freiberufler ist auf den Input seines Endkunden angewiesen, sonst kann die Dienstleistung nicht optimal im Interesse und zur Zufriedenheit des Kunden erbracht werden.
Kommt es bei der Abwicklung einer Dienstleistung zu Störungen, droht die Erbringung der Dienstleistung insgesamt zu scheitern. Die Folge sind wechselseitige Vorwürfe, die nicht selten durch mühsame und kostenintensive Beweisaufnahmen vor einem Gericht geklärt werden müssen. Lassen sich hingegen der Dienstleistungserbringer und der Kunde frühzeitig auf eine professionell begleitete Konfliktvermittlung ein, können höchstpersönliche Vertragsbeziehungen dauerhaft fortgeführt werden.
Als Dienstleister können Sie aber auch Ihre Kunden und Mandanten in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren beratend begleiten. Es besteht keine Anwaltspflicht.
Erweiterung des Dienstleistungsportfolios
Ihr Engagement als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin lässt sich durch schnelle, professionelle Güteverfahren vor der CenaCom ideal ergänzen. Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Abwicklung Ihrer Mandate.
Güteverfahren ermöglichen
echtssichere Bearbeitung auch solcher Mandate, die angesichts drohender Verjährung oftmals erst im letzten Moment erteilt werden,
Vermeidung risikoreicher Wege zur Verjährungshemmung – also keine (aus der Not heraus) unsicher bezifferten Mahnbescheidsanträge und keine Klageschriften mit lückenhaften Sachvorträgen – ungenügende Prozessvorbereitungen aufgrund von Informationsdefiziten können Mandatsannahmen schnell zum Haftungsfall werden lassen,
wirtschaftliche Abwicklung von Mandaten auch geringer Streitwerte – ein einfacher Güteantrag spart Zeit und Kosten.
Für Sie als begleitende Rechtsanwälte eröffnen sich darüberhinaus vielfältige Methoden der aussergerichtlichen Streibeilegung, die Sie Ihren Mandanten als praktikable Alternativen einer Konfliktbeendigung anbieten können. In einem Verfahren vor der CenaCom bleibt überdies die Möglichkeit erhalten, unmittelbar auf den Verfahrensverlauf einwirken zu können.
Sie dürfen eine deutlich erhöhte Akzeptanz der Parteien erwarten und damit nicht zuletzt eine gesteigerte Zufriedenheit mit Ihnen als Ratgeber/in.
Mediationsgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung („Mediationsgesetz“) ist am 26.07.2012 in Kraft getreten.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung. Gerne beantworten wir Ihnen diese. Bitte hinterlassen Sie uns dafür Ihre Kontaktangaben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir freuen uns auf Sie!
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