Die Gemeinsamkeit aller freiberuflichen Unternehmer ist, dass sie ihre Leistung unmittelbar am Kunden erbringen. Jeder Freiberufler ist auf den Input seines Endkunden angewiesen, sonst kann die Dienstleistung nicht optimal im Interesse und zur Zufriedenheit des Kunden erbracht werden.
Kommt es bei der Abwicklung einer Dienstleistung zu Störungen, droht die Erbringung der Dienstleistung insgesamt zu scheitern. Die Folge sind wechselseitige Vorwürfe, die nicht selten durch mühsame und kostenintensive Beweisaufnahmen vor einem Gericht geklärt werden müssen. Lassen sich hingegen der Dienstleistungserbringer und der Kunde frühzeitig auf eine professionell begleitete Konfliktvermittlung ein, können höchstpersönliche Vertragsbeziehungen dauerhaft fortgeführt werden.
Als Dienstleister können Sie aber auch Ihre Kunden und Mandanten in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren beratend begleiten. Es besteht keine Anwaltspflicht.
Vorausschauende und betriebswirtschaftliche Beratung
Im Zuge Ihrer Steuerberatungvervollständigen professionelle Mediations- und Schlichtungsverfahren vor der CenaCom Ihr Dienstleistungsportfolio auf ideale Weise. Wir unterstützen Ihre Mandantenbeziehungen durch effiziente Streitbeilegungsverfahren. Als Steuerexperte haben Sie eine besondere Vertrauensstellung inne. Ihre Mandanten erwarten von Ihnen zunehmend auch eine betriebswirtschaftliche Beratung.
Kosten- und ressourcenschonende Streitbeilegungsverfahren sind eine Alternative zu Gerichtsverfahren. Mit der Vertretung Ihrer Mandanten in außergerichtlichen CenaCom-Verfahren eröffnen Sie sich neue Geschäftsfelder.
Beispielhafte Vorteile eines Güteverfahrens:
Einfache Antragstellung durch Steuerberater/Steuerberaterinnen
Keine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung
Beweisantritte entbehrlich
Beginn der Verjährungshemmung mit Einreichung des Güteantrages
Ablauf der Verjährungshemmung 6 Monate nach Verfahrensende
Vergleiche unmittelbar vollstreckbar
Wirtschaftliche, ressourcenschonende und vorausschauende Konfliktbearbeitung
Nachhaltige Mandantenbindung durch gesteigerte Mandantenzufriedenheit
Kostenkontrolle durch Pauschalierung der Verfahrenskosten
Schnelle Konfliktbereinigung
Absolute Vertraulichkeit
Cross-Selling in Form von professionellem Konfliktmanagement als zusätzliche Dienstleistung
Überzeugende Bindung der Bestandskunden
Steigerung Ihres eigenen Praxiswertes
Fachberater
In Mediations- und Güteverfahren der CenaCom bieten wir Steuerberatern die Möglichkeit der Dokumentation praktischer Nachweise für die Anerkennung als Fachberater in folgenden Bereichen:
Fachberater/Fachberaterin für Mediation
Fachberater/Fachberaterin für Rating
Fachberater/Fachberaterin für Sanierung und Insolvenzverwaltung
Fachberater/Fachberaterin für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
Mediationsgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung („Mediationsgesetz“) ist am 26.07.2012 in Kraft getreten.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung. Gerne beantworten wir Ihnen diese. Bitte hinterlassen Sie uns dafür Ihre Kontaktangaben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir freuen uns auf Sie!
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