Sie sind Unternehmer und stehen altersbedingt vor der Frage, wie es in Zukunft mit Ihrem Betrieb weitergehen soll. Oder: Sie haben zusammen mit Ihren Geschwistern ein Unternehmen geerbt. Es fehlt allerdings an einer klaren Nachfolgeregelung durch Testament, Erbvertrag oder ähnlichem.
Die ungeklärte Unternehmensnachfolge stellt ein ernstzunehmendes Thema dar, das zu langwierigen und kostenintensiven Streitigkeiten führen kann. Einhergeht die Verantwortung für den Bestand von Arbeitsplätzen. Hier setzt die Mediation an:
Ein neutraler Dritter, der über keine eigene Entscheidungsbefugnis verfügt, vermittelt zwischen den Parteien (Erben, Unternehmer, Unternehmensnachfolger).
Sie werden darin unterstützt, für einen Konflikt bei der Durchführung einer Unternehmensnachfolge eigenverantwortlich Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.
Sind die Parteien alleine nicht (mehr) in der Lage, den Konflikt selbst zu lösen, bietet sich eine Schlichtung an. Damit geben sie die Entscheidung über den Ausgang dieses Konfliktes aus der Hand und übertragen sie einem neutralen Dritten, dem Schlichter. Der bewertet, wägt ab und fällt anschließend einen Schlichterspruch.
Mediationsgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung („Mediationsgesetz“) ist am 26.07.2012 in Kraft getreten.
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