„Komplexität beherrschen – kostengerecht, termintreu
und effizient“ – unter diesem Titel hat die
Reformkommission
Bau von Großprojekten des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur einen Bericht veröffentlicht. In diesem werden
Defizite bei Großbauprojekten aufgezeigt sowie Lösungsvorschläge und
Handlungsempfehlungen vorgelegt, wie Kostenwahrheit, Kostentransparenz,
Effizienz und Termintreue bei Großprojekten verbessert werden können.
Der Bericht enthält auch Hinweise und Emfehlungen zur außergerichtlichen
Konfliktlösung bei Großbauprojekten. So empfiehlt die
Reformkommission bei Großprojekten u.a. in den
Verträgen mit den Projektbeteiligten einen internen und einen externen
Konfliktlösungsmechanismus verankern. Denn Streitigkeiten zwischen
Auftraggebern und Auftragnehmern sind durch lange Gerichtsverfahren,
Unsicherheiten über den Prozessausgang und hohe Kosten gekennzeichnet.
Dass auch der Ruf eines an einem Großbauprojekt beteiligten Unternehmens
unter aufgetretenen Konflikten leiden kann, zeigt die Berichterstattung
über aktuelle Großbauprojekte in Deutschland.
Praxistipp:
An
Bauprojekten beteiligte Unternehmen ist daher zu empfehlen, ein
Konfliktmanagementsystem bereits zur Beginn der Planungsphase aufzubauen
und in die Durchführung des Bauprojektes zu integrieren. Das
Konfliktmanagementsystem sollte dabei modular gestaltet und auf das
jeweilige Bauprojekt angepasst werden. Bestandteile des
Konfliktmanagementsytsems können beispielhaft sein:
- Festlegung eines
Unternehmensübergreifenden, interdisziplinären Koordinierungsteams bei
anfallenden Konflikten,
- ggf. Schulung von
Mitarbeitern zu Streitbeilegungsverfahren,
- Bildung
von Mediatoren-, Schlichterpools,
- Entwicklung von
Verfahrensstandards und entsprechende Integration in die
Verträge,
- Systematik der Verfahrenswahl: Mediation,
Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgericht,
Gericht
Die Vorteile eines Konfliktmanagementsytems sind unter anderem:
- Konflikte
können unter Ausschluss der Öffentlichkeit einer einvernehmlichen
Lösung zugeführt werden,
- außergerichtliche
Streitbeilegungsverfahren sind günstiger,
- die
Parteien können das Verfahren und den Mediator, Schlichter oder
Schiedsrichter wählen,
- außergerichtliche
Streitbeilegungsverfahrens sind kürzer als
Gerichtsverfahren.
Den Bericht der
Kommission finden Sie
hier.