Am 27.05.2015 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten beschlossen. Der Gesetzgeber hat nun Zeit, das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bis zum 09. Juli 2015 umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Die Verpflichtung bezieht sich auf Streitigkeiten aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Dazu sollen neben branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstellen auch behördliche und private Verbraucherschlichtungsstellen eingerichtet werden. Letztere müssen nach dem aktuellen Entwurf bei einem Verband eingerichtet sein.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.