Tatsachenfeststellungen und Dokumentation der Einigung
Ein Verfahren zur Sicherung von Beweisen vor der CenaCom als Gütestelle ermöglicht, was in einem selbständigen Beweisverfahren vor Gericht gemäß §§ 485ff. ZPO nicht praktikabel ist.
Auf unserer Website Gütestelle/Beweissicherung oder in der Broschüre “Sicherung von Beweisen” (PDF) erfahren Sie mehr.





