Tatsachenfeststellungen und Dokumentation der Einigung
Ein Verfahren zur Sicherung von Beweisen vor der CenaCom als Gütestelle ermöglicht, was in einem selbständigen Beweisverfahren vor Gericht gemäß §§ 485ff. ZPO nicht praktikabel ist.
Auf unserer Website Gütestelle/Beweissicherung oder in der Broschüre “ Sicherung von Beweisen“ erfahren Sie mehr.
Die Streitbeilegungsverfahren werden von erfahrenen Mediatoren und Schlichtern mit unterschiedlichen Quellberufen geleitet. Diese haben langjährige Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Kaufleute. Die Verfahrensorganisation wird durch unsere erfahrenen Justizfachangestellten übernommen. Wir übernehmen dabei für Sie die komplette Organisation des Verhandlungsrahmens.
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Hohe Erfolgsquote
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