Im Zuge der aktuellen BGH-Rechtsprechung und mit
In-Kraft-Treten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 01. April
2016, welches unter anderem zu einer Anpassung des § 204 BGB geführt
hat, ist eine Überarbeitung der CenaCom-Verfahrensordnung erforderlich
geworden. Wesentliche Veränderungen sind eine Anpassung der
Begrifflichkeit in Übereinstimmung mit § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB,
Klarstellung bzgl. der Formerfordernisse bei der Einleitung eines
Güteverfahrens sowie eine Klarstellung des Zeitpunktes der
Verfahrensbeendigung.
Unsere Leistungen
Als spezialisiertes Dienstleitungsunternehmen führen wir im außergerichtlichen Konfliktmanagement kompetent folgende Verfahren durch:
Die Streitbeilegungsverfahren werden von erfahrenen Mediatoren und Schlichtern mit unterschiedlichen Quellberufen geleitet. Diese haben langjährige Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Kaufleute. Die Verfahrensorganisation wird durch unsere erfahrenen Justizfachangestellten übernommen. Wir übernehmen dabei für Sie die komplette Organisation des Verhandlungsrahmens.
Ihr Vorteil
1
Lösung des Konflikts
2
Hohe Erfolgsquote
3
Schnelle Verfahrensdurchführung
4
Erfahrene und kompetente Mediatoren
5
Rechtssicherheit
6
Transparente Kosten
Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
+49 (0)721 18 056 050
oder
Kontaktanfrage
Sie haben weitere Fragen zum Thema Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung. Gerne beantworten wir Ihnen diese. Bitte hinterlassen Sie uns dafür Ihre Kontaktangaben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir freuen uns auf Sie!
Sie wünschen weitere Informationen oder eine Beratung?
Lassen Sie sich von uns umfassend in Sachen Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung beraten.