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CenaCom-Verfahrensordnung aktualisiert

Datum: Oktober 11, 2019 | Aktualisierung: September 11, 2025
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CenaCom hat 2016 seine Verfahrensordnung angepasst: neue Begriffe nach § 204 BGB, klare Regeln für Güteverfahren und präzise Definition des Verfahrensendes.

Im Zuge der aktuellen BGH-Rechtsprechung und mit In-Kraft-Treten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 01. April 2016, welches unter anderem zu einer Anpassung des § 204 BGB geführt hat, ist eine Überarbeitung der CenaCom-Verfahrensordnung erforderlich geworden. Wesentliche Veränderungen sind eine Anpassung der Begrifflichkeit in Übereinstimmung mit § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, Klarstellung bzgl. der Formerfordernisse bei der Einleitung eines Güteverfahrens sowie eine Klarstellung des Zeitpunktes der Verfahrensbeendigung.

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