Im Zuge der aktuellen BGH-Rechtsprechung und mit In-Kraft-Treten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 01. April 2016, welches unter anderem zu einer Anpassung des § 204 BGB geführt hat, ist eine Überarbeitung der CenaCom-Verfahrensordnung erforderlich geworden. Wesentliche Veränderungen sind eine Anpassung der Begrifflichkeit in Übereinstimmung mit § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, Klarstellung bzgl. der Formerfordernisse bei der Einleitung eines Güteverfahrens sowie eine Klarstellung des Zeitpunktes der Verfahrensbeendigung.
AktuellesDatum: Oktober 11, 2019 | Aktualisierung: September 11, 2025
CenaCom-Verfahrensordnung aktualisiert

CenaCom hat 2016 seine Verfahrensordnung angepasst: neue Begriffe nach § 204 BGB, klare Regeln für Güteverfahren und präzise Definition des Verfahrensendes.




