Musterklauseln

Checkliste Streitbeilegungsklausel
  • 1

    Streitbeilegungsklauseln sollten klarstellen, wie ein solches Verfahren eingeleitet wird und wer es leitet.
  • 2

    Streitbeilegungsklauseln sollten sorgfältig und handhabbar formuliert sein.
  • 3

    Streitbeilegungsklauseln sollten die Voraussetzungen umfassend und abschließend regeln, unter denen von einem Scheitern des Mediationsverfahrens auszugehen ist, ab wann also ein ordentliches Gericht oder ein Schiedsgericht von einer der Parteien zur Entscheidung angerufen werden darf.
  • 4

    Streitbeilegungsklauseln können ein abgestuftes Verfahren vorschreiben:

    • Im ersten Schritt können diese vorsehen, dass die Parteien zunächst im Wege der bilateralen Verhandlung versuchen sollten, die Meinungsverschiedenheit bzw. den Konflikt beizulegen.
    • Im zweiten Schritt können die Voraussetzungen geregelt werden, unter denen ein neutraler Dritter von den Parteien zur Unterstützung bei der Beilegung ihrer Meinungsverschiedenheit bzw. ihres Konfliktes hinzugezogen werden kann.
    • Schließlich sollte geregelt werden, ob nach Scheitern eines Mediations-/Schlichtungsverfahrens ein Schiedsgericht angerufen oder der staatliche Gerichtsweg beschritten werden darf.

Hinweis

Die folgenden Mediationsklauseln (bei entsprechender Formulierung auch: Schlichtungsklausel) ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall! Bitte prüfen Sie vor Verwendung einer Klausel, ob diese an Ihre konkrete Vertragskonstellation angepasst werden muß. Auf der Unterseite „Rechtsprechung“ finden Sie einige Gerichtsentscheidungen zu Fragen der Wirksamkeit und Umfang von aussergerichtlichen Streitbeilegungsklauseln. Unsere Experten beraten Sie gerne.

Unverbindliche Mediationsklausel

„Die Parteien können für den Fall jeder aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeit ein Mediationsverfahren nach der Verfahrensordnung der CenaCom GmbH einleiten, um hierdurch den Konflikt gütlich beizulegen. Eine dahingehende Pflicht besteht nicht. Der Rechtsweg kann jederzeit beschritten werden. Für das Mediationsverfahren gelten die Bestimmungen der Verfahrensordnung der CenaCom GmbH in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung.“

Verbindliche Mediationsklausel

„Im Falle einer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeit sind die Parteien verpflichtet, vor Anrufung eines (Schieds-)Gerichts ein Mediationsverfahren nach den Regeln der CenaCom GmbH durchzuführen. Für den Fall, dass die Parteien in der Mediation keine oder keine vollständige Einigung erzielen konnten, können sie den Rechtsweg beschreiten. Hiervon unberührt bleibt das Recht, jederzeit Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes einzuleiten. Für das Mediationsverfahren gelten die Bestimmungen der Verfahrensordnung der CenaCom GmbH in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung.“

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