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Düsseldorfer Landgericht empfiehlt Mediation in komplexen Wirtschaftskonflikt

Datum: Oktober 11, 2019 | Aktualisierung: Oktober 26, 2025
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Düsseldorfer Landgericht empfiehlt Mediation in komplexen Wirtschaftskonflikt

Das LG Düsseldorf empfahl in einem komplexen Wirtschaftskonflikt Mediation nach § 278a ZPO: vertraulich, schneller als Gerichtsverfahren und schonend für die Reputation.

Im Streit um die Errichtung eines Operationszentrums für die Düsseldorfer Universitätsklinik hat das Landgericht Düssseldorf den beteiligten Parteien eine Mediation empfohlen. Ein Prozess könne über Jahre dauern, da der Konflikt sehr komplex sei.
Das Gericht macht damit von der gesetzlichen Möglichkeit nach § 278a Absatz 1 ZPO Gebrauch, in komplexen Wirtschaftskonflikten den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorzuschlagen.
Umfangreiche Wirtschaftskonflikte sind oftmals sehr facettenreich und durch Verteilungsstreitigkeiten, Grundsatz- oder Wertfragen sowie Strategiekonflikte gekennzeichnet.
Mit Hilfe von qualifizierten Mediatioren/innen haben die Parteien die Möglichkeit, in einem strukturierten Verfahrensablauf eigenständig eine einvernehmliche Konfliktlösung zu erarbeiten. Mediationsverfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, sensible Daten und die Unternehmensreputation werden dadurch geschützt. Bedingt durch die meist deutlich kürzere Verfahrensdauer im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren, können die Parteien zusätzlich direkte und indirekte (Verfahrens-)Kosten einsparen.
Verbunden mit der Hoffnung, dass die außergerichtliche Konfliktbeilegung in Wirtschaftskonflikten in Deutschland weiterhin auf Akzeptanz und Interesse stößt, wünschen die Mitarbeiter der CenaCom allen ein frohes und zufriedenes Jahr 2016!
Ihre CenaCom.

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