Mit Inkrafttreten des neuen Gerichtskostengesetzes und des neuen Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnisses zum 01. August 2013 sind die Gerichtkosten sowie die Rechtsanwaltsgebühren gestiegen. Alternative Streitbeilegungsverfahren (Güte-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren) stellen daher aus Kostengründen eine ernstzunehmende Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren dar. Mit außergerichtlicher Streitbeilegung unter Leitung eines/er erfahrenen Mediators/in oder Schlichters/in können Konflikte kostengünstiger und schneller beendet werden.
Eine vergleichende Übersicht zu den Unterschieden zwischen Gerichtsverfahren und Güte-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren finden Sie hier .
Eine vergleichende Übersicht zu den Kostenunterschieden zwischen den einzelnen Verfahren finden Sie hier.