Mit Inkrafttreten des neuen Gerichtskostengesetzes und des neuen Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnisses zum 01. August 2013 sind die Gerichtkosten sowie die Rechtsanwaltsgebühren gestiegen. Alternative Streitbeilegungsverfahren (Güte-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren) stellen daher aus Kostengründen eine ernstzunehmende Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren dar. Mit außergerichtlicher Streitbeilegung unter Leitung eines/er erfahrenen Mediators/in oder Schlichters/in können Konflikte kostengünstiger und schneller beendet werden.
Eine vergleichende Übersicht zu den Unterschieden zwischen Gerichtsverfahren und Güte-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren finden Sie hier .
Eine vergleichende Übersicht zu den Kostenunterschieden zwischen den einzelnen Verfahren finden Sie hier.
Die Streitbeilegungsverfahren werden von erfahrenen Mediatoren und Schlichtern mit unterschiedlichen Quellberufen geleitet. Diese haben langjährige Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Kaufleute. Die Verfahrensorganisation wird durch unsere erfahrenen Justizfachangestellten übernommen. Wir übernehmen dabei für Sie die komplette Organisation des Verhandlungsrahmens.
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