cenacom.com - Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert Bundesrat
Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. März 2013 verabschiedeten Gesetz keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit wird das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr wie geplant am 01. November 2013 in Kraft treten. Fluggäste haben dann die Möglichkeit, über eine neutrale Schlichtungsstelle, der sich die betroffene Fluggesellschaft angeschlossen hat, ihre Ansprüche wegen der Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung und der Beschädigung von Gepäckstücken prüfen zu lassen und ggf. durchzusetzen. Hat sich die betroffene Fluggesellschaft keiner privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle angeschlossen, dann muss sich der Fluggast an eine behördliche Schlichtungsstelle wenden.
Unsere Leistungen
Als spezialisiertes Dienstleitungsunternehmen führen wir im außergerichtlichen Konfliktmanagement kompetent folgende Verfahren durch:

Die Streitbeilegungsverfahren werden von erfahrenen Mediatoren und Schlichtern mit unterschiedlichen Quellberufen geleitet. Diese haben langjährige Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Kaufleute. Die Verfahrensorganisation wird durch unsere erfahrenen Justizfachangestellten übernommen. Wir übernehmen dabei für Sie die komplette Organisation des Verhandlungsrahmens.

Ihr Vorteil
  • 1

    Lösung des Konflikts

  • 2

    Hohe Erfolgsquote

  • 3

    Schnelle Verfahrensdurchführung

  • 4

    Erfahrene und kompetente Mediatoren

  • 5

    Rechtssicherheit

  • 6

    Transparente Kosten


Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0)721 18 056 050

oder

Kontaktanfrage

Sie haben weitere Fragen zum Thema Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung. Gerne beantworten wir Ihnen diese. Bitte hinterlassen Sie uns dafür Ihre Kontaktangaben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir freuen uns auf Sie!

    *Einwilligungserklärung nach Artikel 6 (1) a DSGVO: Ich willige ein, dass die Cenacom GmbH die Kontaktinformationen, die ich übermittelt habe verwendet, um mit mir in Kontakt zu treten. Weitere Informationen zum Datenschutz und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatspäre finden Sie in unseren Datenschutzerklärungen.

    Sie wünschen weitere Informationen oder eine Beratung?

    Lassen Sie sich von uns umfassend in Sachen Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung beraten.

    © 2023 CenaCom GmbH

    Rückruf anfordern

    Kostenfrei und unverbindlich
    Rückrufzeit