Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2013
beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. März 2013
verabschiedeten Gesetz keinen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit wird das Gesetz zur
Schlichtung im Luftverkehr wie geplant am 01. November 2013 in Kraft
treten. Fluggäste haben dann die Möglichkeit, über eine neutrale
Schlichtungsstelle, der sich die betroffene Fluggesellschaft
angeschlossen hat, ihre Ansprüche wegen der Nichtbeförderung,
Annullierung, Verspätung und der Beschädigung von Gepäckstücken prüfen
zu lassen und ggf. durchzusetzen. Hat sich die betroffene
Fluggesellschaft keiner privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle
angeschlossen, dann muss sich der Fluggast an eine behördliche
Schlichtungsstelle wenden.
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