Wir weisen daraufhin, dass die Kostenordnung der CenaCom mit Wirkung zum 30. Juli 2017 geändert worden ist. Die geänderte Kostenordnung orientiert sich in der Antragsgebühr künftig an den Streitwerten und trägt diesen angemessen Rechnung.
Seit 30. Juli 2017 gilt bei CenaCom eine neue Kostenordnung: Die Antragsgebühr richtet sich nun stärker nach dem Streitwert und berücksichtigt diesen angemessen.




