10.04.2022 – Bislang sah die Verfahrensordnung der CenaCom vor, dass Güteanträge, die auch die Verjährung hemmen sollen, per Post oder aber per Telefax eingereicht werden mußten. Die voranschreitende Digitalisierung im Rechtsverkehr sowie das gewachsene Bedürfnis nach schnellen und rechtssicheren Verfahren hat die CenaCom dazu veranlasst, jetzt auch Güteanträge per beA (besondere elektronische Anwaltspostfach) oder per E-Mail anzunehmen.
Entscheidet sich ein*e Antragsteller*in den Güteantrag per E-Mail einzureichen und ist dabei auch bezweckt, die Verjährung zu hemmen, dann sollte dies unter Verwendung einer qualifiziert elektronischen Signatur geschehen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung mit Stand 10.04.2022.