10.04.2022 – Bislang sah die Verfahrensordnung der CenaCom vor, dass Güteanträge, die auch die Verjährung hemmen sollen, per Post oder aber per Telefax eingereicht werden mußten. Die voranschreitende Digitalisierung im Rechtsverkehr sowie das gewachsene Bedürfnis nach schnellen und rechtssicheren Verfahren hat die CenaCom dazu veranlasst, jetzt auch Güteanträge per beA (besondere elektronisches Anwaltspostfach) oder per E-Mail anzunehmen.
Der Antrag auf Einleitung eines Güteverfahrens kann auch per beA an die Postfachadresse von Rechtsanwalt Oliver Boltze als Geschäftsführer der CenaCom erfolgen. Soll der Antrag per E-Mail eingereicht werden, dann ist darauf zu achten, nach Möglichkeit ein gängiges Dateiformat (vorzugsweise pdf) zu verwenden. Soll allerdings die Verjährung eines Anspruches gehemmt werden oder eine andere gesetzliche Folge der Anrufung der Gütestelle erreicht werden, so ist eine qualifiziert elektronische Signatur zu verwenden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Verfahrensordnung mit Stand 10.04.2022.