Erfolgreiche Dienstleistungserbringung

unterstützt durch Mediation
Die Gemeinsamkeit aller freiberuflichen Unternehmer ist, dass sie ihre Leistung unmittelbar am Kunden erbringen. Jeder Freiberufler ist auf den Input seines Endkunden angewiesen, sonst kann die Dienstleistung nicht optimal im Interesse und zur Zufriedenheit des Kunden erbracht werden.
Kommt es bei der Abwicklung einer Dienstleistung zu Störungen, droht die Erbringung der Dienstleistung insgesamt zu scheitern. Die Folge sind wechselseitige Vorwürfe, die nicht selten durch mühsame und kostenintensive Beweisaufnahmen vor einem Gericht geklärt werden müssen. Lassen sich hingegen der Dienstleistungserbringer und der Kunde frühzeitig auf eine professionell begleitete Konfliktvermittlung ein, können höchstpersönliche Vertragsbeziehungen dauerhaft fortgeführt werden.
Als Dienstleister können Sie aber auch Ihre Kunden und Mandanten in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren beratend begleiten. Es besteht keine Anwaltspflicht.

Vorausschauende und betriebswirtschaftliche Beratung

Im Zuge Ihrer Steuerberatungvervollständigen professionelle Mediations- und Schlichtungsverfahren vor der CenaCom Ihr Dienstleistungsportfolio auf ideale Weise. Wir unterstützen Ihre Mandantenbeziehungen durch effiziente Streitbeilegungsverfahren. Als Steuerexperte haben Sie eine besondere Vertrauensstellung inne. Ihre Mandanten erwarten von Ihnen zunehmend auch eine betriebswirtschaftliche Beratung.
Kosten- und ressourcenschonende Streitbeilegungsverfahren sind eine Alternative zu Gerichtsverfahren. Mit der Vertretung Ihrer Mandanten in außergerichtlichen CenaCom-Verfahren eröffnen Sie sich neue Geschäftsfelder.
Beispielhafte Vorteile eines Güteverfahrens:
  • Einfache Antragstellung durch Steuerberater/Steuerberaterinnen
  • Keine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung
  • Beweisantritte entbehrlich
  • Beginn der Verjährungshemmung mit Einreichung des Güteantrages
  • Ablauf der Verjährungshemmung 6 Monate nach Verfahrensende
  • Vergleiche unmittelbar vollstreckbar
  • Wirtschaftliche, ressourcenschonende und vorausschauende Konfliktbearbeitung
  • Nachhaltige Mandantenbindung durch gesteigerte Mandantenzufriedenheit
  • Kostenkontrolle durch Pauschalierung der Verfahrenskosten
  • Schnelle Konfliktbereinigung
  • Absolute Vertraulichkeit
  • Cross-Selling in Form von professionellem Konfliktmanagement als zusätzliche Dienstleistung
  • Überzeugende Bindung der Bestandskunden
  • Steigerung Ihres eigenen Praxiswertes

Fachberater

In Mediations- und Güteverfahren der CenaCom bieten wir Steuerberatern die Möglichkeit der Dokumentation praktischer Nachweise für die Anerkennung als Fachberater in folgenden Bereichen:
  • Fachberater/Fachberaterin für Mediation
  • Fachberater/Fachberaterin für Rating
  • Fachberater/Fachberaterin für Sanierung und Insolvenzverwaltung
  • Fachberater/Fachberaterin für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
  • Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge

Mediationsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung („Mediationsgesetz“) ist am 26.07.2012 in Kraft getreten.

Kontaktanfrage

Sie haben weitere Fragen zum Thema Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung. Gerne beantworten wir Ihnen diese. Bitte hinterlassen Sie uns dafür Ihre Kontaktangaben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir freuen uns auf Sie!

    *Einwilligungserklärung nach Artikel 6 (1) a DSGVO: Ich willige ein, dass die Cenacom GmbH die Kontaktinformationen, die ich übermittelt habe verwendet, um mit mir in Kontakt zu treten. Weitere Informationen zum Datenschutz und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatspäre finden Sie in unseren Datenschutzerklärungen.

    Sie wünschen weitere Informationen oder eine Beratung?

    Lassen Sie sich von uns umfassend in Sachen Mediation, Güteverfahren oder Schlichtung beraten.

    © 2023 CenaCom GmbH

    Rückruf anfordern

    Kostenfrei und unverbindlich
    Rückrufzeit