Darin verpflichten sich die Partner, bei internen Konflikten untereinander die CenaCom als neutrale Schlichtungsstelle einzuschalten. Die Kanzleien möchten damit gewährleisten, dass aufkommende Konflikte zwischen den Partnern frühzeitig unter der professionellen Vermittlung von CenaCom-Schlichtern gelöst werden. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die Kanzleien in Zukunft trotz möglicher interner Konflikte in ihrem Bestand geschützt sind.
Eine Beispielsklausel finden Sie hier .




