Darin verpflichten sich die Partner, bei internen
Konflikten untereinander die CenaCom als neutrale Schlichtungsstelle
einzuschalten. Die Kanzleien möchten damit gewährleisten, dass
aufkommende Konflikte zwischen den Partnern frühzeitig unter der
professionellen Vermittlung von CenaCom-Schlichtern gelöst werden. Damit
soll auch sichergestellt werden, dass die Kanzleien in Zukunft trotz
möglicher interner Konflikte in ihrem Bestand geschützt sind.
Eine Beispielsklausel finden Sie
hier
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