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Globale Lösungen ohne Gerichtsdrama: Mediation und internationale Schiedsgerichtsbarkeit im Schulterschluss
28.08.2025 – Im internationalen Wirtschaftsverkehr sind Streitigkeiten keine Seltenheit. Sei es wegen ausstehender Zahlungen, Vertragsverletzungen oder abweichender Rechtsauffassungen. Doch der Gang vor ein staatliches Gericht ist für grenzüberschreitende Unternehmen häufig nicht nur langwierig und kostenintensiv, sondern auch riskant. Sprachbarrieren, fremde Rechtsordnungen, unterschiedliche Verfahrensstandards, all das schreckt viele Unternehmen ab. Zum Glück gibt es Alternativen. Zwei Verfahren haben sich in der internationalen Wirtschaft bewährt: die internationale Schiedsgerichtsbarkeit und die Mediation. Beide setzen auf Flexibilität, Vertraulichkeit und Eigenverantwortung und lassen sich kombinieren.

Schiedsgerichtsbarkeit: Maßgeschneiderte Urteile für die globale Wirtschaft

Internationale Schiedsverfahren ersetzen staatliche Gerichtsverfahren, wenn die Parteien dies vertraglich vereinbaren. In einer sogenannten Schiedsklausel erklären sich beide Seiten einverstanden, im Streitfall ein Schiedsgericht anzurufen. Dieses private Tribunal entscheidet verbindlich und meist schneller, vertraulicher und fachlich präziser als ein staatliches Gericht.

Einer der größten Vorteile ist dass die Parteien können Sprache, Ort, Anzahl der Schiedsrichter sowie das anzuwendende Recht frei wählen. Gerade bei internationalen Verträgen ist das ein erheblicher Pluspunkt. Und auch die Vollstreckbarkeit ist gesichert: Schiedssprüche lassen sich weltweit durchsetzen, dank internationaler Übereinkommen wie dem New Yorker Übereinkommen von 1958.

Ob ICC (International Chamber of Commerce) in Paris, LCIA (London Court of International Arbitration) in London, SCC (The Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce) in Stockholm oder SIAC (Singapore International Arbitration Centre) in Singapur – weltweit gibt es zahlreiche etablierte Institutionen, die Schiedsverfahren administrieren und unterstützen.

Mediation: Globale Konfliktlösung auf Augenhöhe

Im Gegensatz zur Schiedsgerichtsbarkeit basiert die Mediation nicht auf Autorität, sondern auf Kooperation. Ein neutraler Dritter – der Mediator, führt die Parteien durch einen strukturierten Prozess, in dem sie eigenverantwortlich eine Lösung entwickeln. Die Mediation endet nur dann erfolgreich, wenn sich die Parteien tatsächlich einigen.

Der Vorteil ist, dass die Beziehung der Konfliktparteien weitgehend intakt bleibt, was gerade in langfristigen Geschäftsbeziehungen Gold wert ist. Zudem bleibt das Verfahren vollständig vertraulich. Eine nicht zu unterschätzende Stärke in einer Zeit, in der der Ruf eines Unternehmens durch öffentliche Rechtsstreitigkeiten Schaden nehmen kann.

Strategische Kombination

Viele internationale Verträge setzen inzwischen auf eine kluge Kombination aus Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit, bekannt als Med-Arb. Die Idee: Im Streitfall versuchen die Parteien zunächst, den Konflikt durch Mediation beizulegen. Scheitert dieser Versuch innerhalb eines definierten Zeitraums, wird automatisch ein Schiedsverfahren eingeleitet.

Diese Kombination verbindet die Flexibilität und Konsensorientierung der Mediation mit der Durchsetzbarkeit und Endgültigkeit eines Schiedsspruchs. Die Parteien verlieren keine Zeit und behalten stets die Kontrolle über den Verlauf des Verfahrens.

Schieds- und Mediationsklauseln als Weichenstellung im Vertrag

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bereits bei Vertragsschluss vorsorgen. Internationale Schiedsinstitutionen bieten standardisierte Schieds- und Mediationsklauseln in vielen Sprachen an. Diese lassen sich flexibel anpassen, etwa in Bezug auf Schiedsrichterzahl, Schiedsort, Verfahrenssprache oder anwendbares Recht.

Beispiel gefällig? Eine typische Mediationsklausel könnte lauten:

„Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind zunächst durch ein Mediationsverfahren gemäß der xyz Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte beizulegen. Sollte innerhalb von 60 Tagen keine Einigung erzielt werden, wird die Streitigkeit gemäß der ICC-Schiedsordnung entschieden.“

Globale Streitbeilegung – effizient, vertraulich, wirksam

Für international tätige Unternehmen ist es heute wichtiger denn je, effiziente und flexible Mechanismen zur Streitbeilegung in ihre Verträge zu integrieren. Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit bieten dafür ideale Voraussetzungen und in Kombination entfalten sie ihr volles Potenzial.

Ob Hightech-Unternehmen aus Berlin, Energieversorger aus Paris oder Start-up aus Singapur – wer in globalen Märkten unterwegs ist, sollte sich die Vorteile dieser Verfahren zunutze machen. Denn in einer vernetzten Welt braucht es keine neuen Konflikte, sondern kluge Lösungen, die Brücken bauen, nicht Gräben vertiefen.

Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.


Unsere Leistungen

Wir bieten:

  • Organisation und Durchführung von Güteverhandlungen

  • Mediations-/Schlichtungs-
    verhandlungen

  • Beweissicherung unter Vermittlung eines neutralen Mediators

Wir beraten bei:
  • Etablierung von Konfliktmanagementsystemen im Unternehmen

  • Entwicklung von Streitbeilegungsvereinbarungen

  • Ausbildung und Schulung von betrieblichen Konfliktlotsen


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