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Mit Güteantrag Verjährung hemmen
Zum Jahresende drohen wieder eine Vielzahl von Ansprüchen zu verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, so dass Ende 2016 Ansprüche verjähren können, die im Jahr 2013 entstanden sind. Die Verjährung kann aber gehemmt werden, wenn z.B. bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ein Güteantrag eingereicht wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Ansprüche zwischen Verbrauchern, zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern handelt. Die Hemmung der Verjährung endet dabei fühestens 6 Monate nach Beendigung des Güteverfahrens. Je nach Komplexität des Sachverhaltes bzw. bei der Frage des konkreten Anspruches kann es sinnvoll sein, vor der Einleitung eines Güteverfahrens und bei der Formulierung eines Güteantrages einen sachkundigen Berater hinzuzuziehen. Eine staatlich anerkannte Gütestelle darf bei der Formulierung eines Güteantrages aufgrund der Verpflichtung zur absoluten Neutralität und Allparteilichkeit keine Beratung erteilen.
Die Mitarbeiter der CenaCom stehen Ihnen bei sonstigen Fragen rund um das Güteverfahren gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungen
Als spezialisiertes Dienstleitungsunternehmen führen wir im außergerichtlichen Konfliktmanagement kompetent folgende Verfahren durch:

Die Streitbeilegungsverfahren werden von erfahrenen Mediatoren und Schlichtern mit unterschiedlichen Quellberufen geleitet. Diese haben langjährige Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Kaufleute. Die Verfahrensorganisation wird durch unsere erfahrenen Justizfachangestellten übernommen. Wir übernehmen dabei für Sie die komplette Organisation des Verhandlungsrahmens.

Ihr Vorteil
  • 1

    Lösung des Konflikts

  • 2

    Hohe Erfolgsquote

  • 3

    Schnelle Verfahrensdurchführung

  • 4

    Erfahrene und kompetente Mediatoren

  • 5

    Rechtssicherheit

  • 6

    Transparente Kosten


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