Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 27.06.2012 einen Kompromiss im Streit um das neue Mediationsgesetz erzielt.
Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten.
Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.
Der Vermittlungsausschuss greift mit seinem Vorschlag die Kritik der Länder am ursprünglichen Bundestagsbeschluss teilweise auf – sie hatten bemängelt, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit nur noch außergerichtliche Mediation zulasse, obwohl gerade die gerichtsinterne Mediation ein erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung geworden sei.
Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates Nr. 97/2012 vom 27.06.2012Mediationsgesetz, Vermittlungsausschuss, CenaCom, Gütestelle
Die Streitbeilegungsverfahren werden von erfahrenen Mediatoren und Schlichtern mit unterschiedlichen Quellberufen geleitet. Diese haben langjährige Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Kaufleute. Die Verfahrensorganisation wird durch unsere erfahrenen Justizfachangestellten übernommen. Wir übernehmen dabei für Sie die komplette Organisation des Verhandlungsrahmens.
Lösung des Konflikts
Hohe Erfolgsquote
Schnelle Verfahrensdurchführung
Erfahrene und kompetente Mediatoren
Rechtssicherheit
Transparente Kosten
Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
oder