In einem Beschluss vom 23.08.2017 (Az. 11 B 34/17) hat die 11. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts unter anderem Mediation als milderes Mittel erachtet gegenüber einer Versetzung einer Beamtin an eine andere Stelle. Gleichwohl wurde der Antrag der Beamtin auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Abordnungsverfügung zurückgewiesen, da diese eine angebotene Mediation abgelehnt habe. Hintergrund des Verfahrens waren Mobbingvorfälle.
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AktuellesDatum: Oktober 11, 2019 | Aktualisierung: Oktober 20, 2025
Mediation als milderes Mittel zu einer Versetzung

Ein Gerichtsbeschluss von 2017 zeigt: Mediation kann bei Mobbingfällen ein milderes Mittel zur Versetzung sein, wenn sie nicht vorschnell abgelehnt wird.




