Aktuelles

Mediation als milderes Mittel zu einer Versetzung

Datum: Oktober 11, 2019 | Aktualisierung: Oktober 20, 2025
Artikel teilen
Visualisierung zum Artikel mit den Themen .

Ein Gerichtsbeschluss von 2017 zeigt: Mediation kann bei Mobbingfällen ein milderes Mittel zur Versetzung sein, wenn sie nicht vorschnell abgelehnt wird.

In einem Beschluss vom 23.08.2017 (Az. 11 B 34/17) hat die 11. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts unter anderem Mediation als milderes Mittel erachtet gegenüber einer Versetzung einer Beamtin an eine andere Stelle. Gleichwohl wurde der Antrag der Beamtin auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Abordnungsverfügung zurückgewiesen, da diese eine angebotene  Mediation abgelehnt habe. Hintergrund des Verfahrens waren Mobbingvorfälle.
Die Fundstelle zum Beschluss finden Sie auf unserer Seite Rechtsprechung.

Das könnte Sie auch interessieren

Strategiestau lösen: Handlungsfähigkeit durch Konsens

Mediation ist der schnellste Weg aus dem Strategiestau: Sie schafft belastbaren Konsens unter Gesellschaftern und macht Unternehmen wieder entscheidungs- und…

Außergerichtliche Streitbeilegung im internationalen Kontext – Johannesburg Arbitration Week 2026

Wie Schiedsverfahren und Mediation internationale Konflikte effizient lösen: Die Johannesburg Arbitration Week 2026 als führende ADR‑Plattform in Afrika.

Politik ohne Blockaden: Mediation im öffentlichen Sektor

Mediation macht aus politischen Pattsituationen lösbare Managementaufgaben – und schafft so im öffentlichen Sektor Handlungsfähigkeit, ohne dass jemand sein Gesicht…

Planungsbeschleuniger Konsens: Verwaltung modern denken

Mediation wirkt im öffentlichen Sektor als strategischer Beschleuniger: Sie löst Blockaden, sichert Rechtssicherheit und stärkt durch konsensuale Verfahren die Handlungsfähigkeit…