In einem Beschluss vom 23.08.2017 (Az. 11 B 34/17) hat
die 11. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts unter
anderem Mediation als milderes Mittel erachtet gegenüber einer
Versetzung einer Beamtin an eine andere Stelle. Gleichwohl wurde der
Antrag der Beamtin auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine
Abordnungsverfügung zurückgewiesen, da diese eine angebotene
Mediation abgelehnt habe. Hintergrund des Verfahrens waren
Mobbingvorfälle.
Die Fundstelle zum Beschluss finden Sie in unserem
Downloadcenter unter
Rechtsprechung.