Zu diesem Ergebnis kommt eine im Juli 2017
veröffentlichte Untersuchung des deutschen Forschungsinstituts für
öffentliche Verwaltung in Speyer. Die im Auftrag der Bundesregierung
durchgeführte Studie über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf
die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der
Aus- und Fortbildung der Mediatoren kommt unter anderem zu dem Ergebnis,
dass der Mediationsmarkt in Deutschland stagniert. Danach haben im Jahr
2016 mehr als zwei Drittel (67%) der ca. 1.000 befragten
Mediatoren/innen weniger als 5 oder gar keine Mediationen durchgeführt
(davon überhaupt keine 13%).
Dieses Ergebnis ist nicht wirklich
überraschend, denn nach wie vor verfügen etliche Berater (Rechtsanwälte,
Steuerberater, etc.), die eigentlich ihren Mandanten alle möglichen
Konfliktlösungswege aufzeigen sollten, nur über geringe bzw. gar keine
Kenntnisse über den Ablauf außergerichtlicher
Streitbeilegungsverfahren.
Diese Erkenntnis deckt sich mit
den Ergebnissen des aktuellen „ROLAND Rechtsreports
2017“. Danach würde eine Mehrheit der Deutschen (67%) im
Konfliktfall ein Mediationsverfahren einem gerichtlichen Verfahren
vorziehen. Wenn also eine Mehrheit der Deutschen ein außergerichtliches
Streitbeilegungsverfahren einem gerichtlichen Verfahren vorzieht, liegt
es offensichtlich an den Beratern, dass eher der Gerichtsweg zur
Konfliktlösung beschritten wird und damit der Mediationsmarkt trotz
Mediationsgesetz stagniert.
Insbesondere unter den rechts- und
steuerberatenden Berufen scheint es offensichtlich noch einige
Aufklärungsarbeit über die Chancen und Potenziale außergerichtlicher
Streitbeilegungsverfahren zu geben.
Sie finden den Evaluationsbericht
der Bundesregierung sowie den ROLAND Rechtsreport 2017 in unserem
Downloadcenter.