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Mediationsgesetz hat kaum Auswirkungen auf Mediationsmarkt

Datum: Oktober 11, 2019 | Aktualisierung: Oktober 20, 2025
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Mediationsgesetz hat kaum Auswirkungen auf Mediationsmarkt

Eine Studie zeigt 2017: Trotz Mediationsgesetz stagniert der Mediationsmarkt, da viele Berater zu wenig über außergerichtliche Streitbeilegung informieren.

Zu diesem Ergebnis kommt eine im Juli 2017 veröffentlichte Untersuchung des deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer. Die im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte Studie über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Mediationsmarkt in Deutschland stagniert. Danach haben im Jahr 2016 mehr als zwei Drittel (67%) der ca. 1.000 befragten Mediatoren/innen weniger als 5 oder gar keine Mediationen durchgeführt (davon überhaupt keine 13%).
Dieses Ergebnis ist nicht wirklich überraschend, denn nach wie vor verfügen etliche Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.), die eigentlich ihren Mandanten alle möglichen Konfliktlösungswege aufzeigen sollten, nur über geringe bzw. gar keine Kenntnisse über den Ablauf außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
Diese Erkenntnis deckt sich mit den Ergebnissen des aktuellen „ROLAND Rechtsreports 2017“. Danach würde eine Mehrheit der Deutschen (67%) im Konfliktfall ein Mediationsverfahren einem gerichtlichen Verfahren vorziehen. Wenn also eine Mehrheit der Deutschen ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einem gerichtlichen Verfahren vorzieht, liegt es offensichtlich an den Beratern, dass eher der Gerichtsweg zur Konfliktlösung beschritten wird und damit der Mediationsmarkt trotz Mediationsgesetz stagniert.
Insbesondere unter den rechts- und steuerberatenden Berufen scheint es offensichtlich noch einige Aufklärungsarbeit über die Chancen und Potenziale außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren zu geben.
Sie finden den Evaluationsbericht der Bundesregierung sowie den ROLAND Rechtsreport 2017 in unserem Downloadcenter.

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