Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung („Mediationsgesetz“) ist am 26.07.2012 in Kraft getreten. Zuvor war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ein Kompromiss erzielt worden ( mehr).
Zur Bedeutung der Mediation erklärt das Bundesministerium der Justiz:
„Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland. Die Mediation bietet vielen Betroffenen die große Chance, bestehende Konflikte außerhalb des Gerichts und damit ohne das Gefühl, durch einen Richter „zu etwas verurteilt“ worden zu sein, eigenverantwortlich zu lösen.“ ( mehr)