Meditionsverfahren sind eine sinnvolle und erfolgreiche
Alternative zu langwierigen Arzthaftungsprozessen. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Untersuchung unter Leitung des Munich Center for Dispute
Resolution der LMU München. In neun von zehn durchgeführten
Mediationsverfahren, die zum Gegenstand ärztliche Behandlungsfehler
hatten, konnte abschließend eine Einigung zwischen Versicherung und
Patient bzw. Patientenvertreter erzielt werden. Der Untersuchung zufolge
liegen die Vorteile von Mediationsverfahren im Medizinrecht gegenüber
herkömmlichen Verfahren vor allem in der hohen Erfolgsquote sowie der
sehr guten Ergebnisqualität unter Zeit- und Kostenaspekten.
Mediationsverfahren
eignen sich insbesondere dann, wenn dem Konflikt auch eine starke
emotionale Komponente zugrunde liegt. Dies ist bei ärztlichen
Behandlungsfehlern oft der Fall. Während eines Mediationsverfahrens
können Emotionen der notwendige Raum gegeben werden, welches bei
Gerichtsverfahren oftmals nicht möglich ist.
Den Abschlussbericht
„Pilotprojekt – Mediation im Medizinrecht“ finden Sie als Link in
unseren
Downloadcenter oder
direkt unter
www.mediation-im-medizinrecht.de.