Rechtliches
Verjährung hemmen

Neuregelungen im Erbrecht und ihre Auswirkungen

Datum: September 30, 2012 | Aktualisierung: Juli 31, 2025
Artikel teilen
Neuregelungen im Erbrecht und ihre Auswirkungen

Durch das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts gilt für erbrechtliche Ansprüche seit dem 1.1.2010 eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren anstelle von 30 Jahren. Dies betrifft auch Ansprüche aus Sachverhalten vor 2010. Durch einen Güteantrag bei einer anerkannten Gütestelle kann die Verjährung gehemmt werden.

Durch eine Neuregelung im Erbrecht drohen zum Ende diesen Jahres Ansprüche auf den Pflichtteil zu verjähren. Das „Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts“ (ErbVerjRÄndG) vom 24.9.2008 ist am 1.1.2010 in Kraft getreten. Hierdurch sind erbrechtliche Ansprüche auch bezüglich der Verjährung neu gesetzlich geregelt.

Die Verjährung hat zum Ziel, Rechtsklarheit und -frieden zwischen den betroffenen Personen zu schaffen. Die bisherige Verjährungsfrist von 30 Jahren für erbrechtliche Ansprüche wird grundsätzlich durch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren ersetzt. Nur ausnahmsweise gilt die 30-jährige Verjährungsfrist ab Entstehung des Anspruches für erbrechtliche Ansprüche.

Anwendung finden diese geänderten gesetzlichen Regelungen auf alle Erbfälle bereits seit dem 1.1.2010, auch wenn sie an Sachverhalte vor dem 1.1.2010 anknüpfen. Für erbrechtliche Ansprüche gilt aufgrund der Überleitungsvorschriften der 1.1.2010 als Beginn für die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Damit unterliegen diese Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist auch in Übergangsfällen mit Bezug zu Sachverhalten vor dem 1.1.2010 der Verjährungseinrede nach dem Ablauf dieses Jahres 2012, also ab dem 01.01.2013.

Durch einen Güteantrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle kann die Verjährung möglicher erbrechtlicher Ansprüche gehemmt werden. Damit wird dem Anspruchssteller ermöglicht, vor einem neutralen Vermittler (Mediator, Schlichter) ohne zeitlichen Druck über den erbrechtlichen Anspruch zu verhandeln.

Unser Leistungsangebot

Wir bieten
  • Organisation und Durchführung von Güteverhandlungen
  • Mediations-/ Schlichtungsverhandlungen
  • Beweissicherung unter Vermittlung eines neutralen Mediators
Kontakt aufnehmen
Zwei Kolleg:innen sitzen gemeinsam an einem Schreibtisch in einem modernen Büro, beide lächeln und arbeiten an ihren Laptops.

Das könnte Sie auch interessieren

Hände tippen auf Laptop-Tastatur, darüber eingeblendete Symbole von Checklisten mit Haken.

Verjährung im Blick: Warum der Güteantrag online für Unternehmen zum strategischen Vorteil wird

Der Online-Güteantrag bei CenaCom bietet Unternehmen und Beratern eine digitale, effiziente und kostengünstige Möglichkeit, Ansprüche rechtssicher zu sichern, die Verjährung…

Vom Feuerlöschen zur Zukunftsgestaltung: Wie Unternehmen in 5 Schritten ein wirksames Konfliktmanagementsystem aufbauen

Unternehmen können durch ein strukturiertes, fünfstufiges Konfliktmanagementsystem – bestehend aus Diagnose, maßgeschneidertem System-Design, Befähigung der Führungskräfte, Pilotierung und kontinuierlicher Weiterentwicklung…
Menschen laufen in einer Empfangshalle einer großen Uhr entgegen.

Wenn die Uhr tickt: Wie der Güteantrag von CenaCom Ihre Ansprüche schützt

Der Güteantrag bei CenaCom schützt Unternehmen effektiv vor dem Ablauf von Verjährungsfristen, indem er sofort die Verjährung hemmt, rechtliche Sicherheit…

Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen: Warum vorausschauende Manager auf strategische Prävention mit CenaCom setzen und setzen sollen

Vorausschauende Führungskräfte setzen auf strategische Konfliktprävention - unterstützt durch digitale Tools, Mediationsangebote und Beratung –, um wirtschaftliche Vorteile zu sichern,…