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Quo vadis, Mediation?

Datum: Oktober 11, 2019 | Aktualisierung: September 11, 2025
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Eine Soldan-Studie 2015 zeigt: 86 % der Anwälte sehen keine Stärkung der Mediation durch das Mediationsgesetz. Mehr Aufklärung soll außergerichtliche Verfahren fördern.

Mediation: ja, nein, weiss nicht…

Das Soldan Institut mit Sitz in Köln hat im Sommer 2015 in Deutschland 1.132 berufausübende Rechtsanwälte zu den Auswirkungen des im Jahr 2012 In-Kraft-getretenen Mediationsgesetzes befragt. Das Ergebnis der Befragung ist ernüchternd: Insgesamt 86% der befragten Rechtsanwälte/innen können entweder keine Beurteilung abgeben oder sind der Meinung, dass das Mediationsgesetz zu keiner Stärkung der Bedeutung von Mediation in der Praxis beigetragen hat. Unterschiedliche Studien aus der Vergangenheit (z.B von ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, PwC oder KPMG) haben dagegen aufgezeigt, dass die Mediation als konsensuales Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung bei Unternehmen und Verbrauchern durchaus bekannt ist und als ein sinnvolles Konfliktbeendigungsverfahren erkannt wird. Es stellt sich damit die Frage, warum Mediation in Deutschland auch nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes nur verhalten an Bedeutung gewinnt. In diesem Zusammenhang sind noch zwei weitere Kennzahlen interessant: Von 334.499 erledigten Zivilverfahren vor deutschen Landgerichten im Jahr 2014 wurden 87.085 (26%) Verfahren durch Vergleich beendet. Das Soldan Institut hat ermittelt, dass in größeren Kanzleien die Wahrscheinlichkeit für einen Rechtsanwalt, mit einem Mediationsmandat konfrontiert zu sein, deutlich größer ist als in Einzelkanzleien oder Kleinsozietäten. Größere Kanzleien werden überwiegend Unternehmensmandate ggf. mit internationalem Kontext betreuen.
Es lassen sich folgende Thesen formulieren:

  1. In größeren Kanzleien wird es mehr Berufsträger geben, die Wissen über und Erfahrung mit außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vorhalten als in Kleinsozietäten oder in Einzelkanzleien und diese dann auch ihren Mandanten empfehlen;
  2. (Internationale) Unternehmensmandanten sind eher vertraut mit außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren und nutzen diese als zusätzliche Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Das Mediationsgesetz ist bald 3 Jahre in Kraft, wesentliche Impulse zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland sind davon bislang leider nicht ausgegangen. Es bedarf weiter viel Aufklärungsarbeit, um nach wie vor bestehende Vorbehalte gegen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren auszuräumen. Rechtsanwälte/innen sollten mit Blick auf nachhaltige Mandantenbetreuung dabei auch an § 1 Abs. 3 BORA denken:
„Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“
Unternehmen sollten den Mut haben, in geeigneten Fällen den Einsatz aussergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren kritisch zu prüfen und aussergerichtliche Streitbeilegung als nachhaltige, Ressourcen-schonende Alternative in Erwägung zu ziehen und Überlegungen hierzu ggf. auch von den Beratern einfordern.
Vielleicht zeichnen zukünftige Studien dann ein anderes Bild.
Die Ergebnisse der aktuellen Studie des Soldan Instituts finden Sie besprochen von Prof. Kilian/Hoffmann und abgedruckt in ZKM Heft 6/2015, S. 176ff.

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