Der Deutsche Bundestag hat am 21.März 2013 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr beschlossen. Ab dem 01.November 2013 haben damit Fluggäste die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Rahmen einer Schlichtung regulieren zu lassen.
Die Schlichtungsstelle kann angerufen werden, wenn die Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich verspäten. Auch in den Fällen, in denen das Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird, ist die Einschaltung einer Schlichtungsstelle möglich.
Voraussetzung ist, dass die Fluggäste zuvor ihre Ansprüche gegenüber der jeweiligen Fluglinie geltend gemacht haben und diese nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten reguliert worden sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.
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