Warum Mediation?
Im Vergleich zum öffentlichen Verfahren bietet Mediation erhebliche Vorteile. Statt monatelanger Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang setzt sie auf Vertraulichkeit, Schnelligkeit und Konsens. Besonders im Hinblick auf interne Unternehmensinformationen, die bei öffentlichen Verfahren zwangsläufig publik werden, kann Mediation das Unternehmen schützen, sowohl vor finanziellen als auch vor imageschädigenden Konsequenzen.
Anders als ein Gericht fällt der Mediator jedoch kein Urteil. Er unterstützt die Beteiligten – typischerweise den Aufsichtsrat oder Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft sowie das betroffene Geschäftsleitungsmitglied, in einem strukturierten Dialog, um eigenverantwortlich eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Gerade bei komplexen Sachverhalten ist diese methodische Herangehensweise oft effektiver als eine rein rechtliche Auseinandersetzung.
Rechtliche Stolpersteine bei der AG – und wie man sie umgeht
Im Fall einer Aktiengesellschaft setzt § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG enge Grenzen für Vergleiche über Ersatzansprüche gegenüber Vorstandsmitgliedern. Frühestens drei Jahre nach Entstehung des Anspruchs und nur mit Zustimmung der Hauptversammlung darf ein Vergleich geschlossen werden. Dies gilt auch für Mediationsvereinbarungen, die auf einen Vergleich hinauslaufen. Allerdings bedeutet das nicht, dass eine Mediation generell unzulässig wäre. Sie kann bereits früher beginnen, solange der eigentliche Vergleich erst nach Fristablauf geschlossen wird. Damit bleibt das Verfahren rechtlich zulässig, ohne den Wirkungsradius der Hauptversammlung zu unterlaufen.
Bei GmbHs und Personengesellschaften bestehen solche Einschränkungen nicht. Hier kann eine Mediation jederzeit veranlasst und auch abgeschlossen werden, vorausgesetzt, sie ist durch die Gesellschafterversammlung (GmbH) autorisiert.
Mediation strategisch gestalten
Wichtig für Unternehmen ist eine kluge Vertragsgestaltung im Vorfeld. Mediation kann bereits im Gesellschaftsvertrag oder im Anstellungsvertrag durch eine entsprechende Mediationsklausel verankert werden. Ein Schritt, der langfristig Zeit, Geld und Nerven spart. Besonders wirkungsvoll ist es, wenn auch D&O-Versicherungen mit einbezogen werden. Denn am Ende wird jede Einigung nur dann Bestand haben, wenn alle Beteiligten, einschließlich der Versicherung, an einem Strang ziehen.
Zukunftsorientiert statt rückwärtsgewandt
Gerichtliche Verfahren fokussieren auf Schuld und Vergeltung. Mediation hingegen richtet den Blick nach vorn. Sie ermöglicht es, persönliche Spannungen abzubauen, Missverständnisse zu klären und tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ohne Gesichtsverlust und mit dem Ziel, Geschäftsbeziehungen zu erhalten. In einem zunehmend volatilen Wirtschaftsumfeld ist das ein unschätzbarer Vorteil.
Mediation als kluge und nachhaltige Alternative
In Fällen potenzieller Geschäftsleiterhaftung ist Mediation kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck professioneller und zukunftsorientierter Unternehmensführung. Sie erlaubt es, Konflikte zu bewältigen, bevor sie eskalieren und das effizient, vertraulich und mit Blick auf das große Ganze. Unternehmen, die diese Option frühzeitig in Betracht ziehen, handeln nicht nur rechtlich umsichtig, sondern auch wirtschaftlich klug.
Wir bieten:
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Mediations-/Schlichtungs-
verhandlungen
Beweissicherung unter Vermittlung eines neutralen Mediators
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