Verjährungshemmung bei Einreichung des Güteantrages
Zum 31.12.2023 drohen wieder eine Vielzahl von möglichen Ansprüchen zu verjähren. Eine effektive wie kostengünstige Möglichkeit, die Verjährung von Ansprüchen zu hemmen, ist die Einleitung eines Güteverfahrens vor einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle (auch Gütestelle). Wenn der Güteantrag vor Ablauf des 31.12.2023 bei einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle eingeht, kann damit die Verjährung eines Anspruches gehemmt werden.
Organisation und Durchführung von Güteverhandlungen
Mediations-/Schlichtungs- verhandlungen
Beweissicherung unter Vermittlung eines neutralen Mediators
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