Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Verjährungshemmung bei Einreichung des Güteantrages

Zum 31.12.2023 drohen wieder eine Vielzahl von möglichen Ansprüchen zu verjähren. Eine effektive wie kostengünstige Möglichkeit, die Verjährung von Ansprüchen zu hemmen, ist die Einleitung eines Güteverfahrens vor einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle (auch Gütestelle). Wenn der Güteantrag vor Ablauf des 31.12.2023 bei einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle eingeht, kann damit die Verjährung eines Anspruches gehemmt werden. 


Unsere Leistungen

Wir bieten:

  • Organisation und Durchführung von Güteverhandlungen

  • Mediations-/Schlichtungs-
    verhandlungen

  • Beweissicherung unter Vermittlung eines neutralen Mediators

Wir beraten bei:
  • Etablierung von Konfliktmanagementsystemen im Unternehmen

  • Entwicklung von Streitbeilegungsvereinbarungen

  • Ausbildung und Schulung von betrieblichen Konfliktlotsen


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