Rechtliches

Verordnungsentwurf über Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren vorgelegt

Datum: Oktober 11, 2019 | Aktualisierung: August 14, 2025
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Das Bundesjustizministerium legt erstmals verbindliche Standards für die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren vor. Ziel ist mehr Qualität und Transparenz im Mediationsmarkt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Verordnungsentwurf über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) veröffentlicht.

Ziel dieser Rechtsverordnung ist, „aus Gründen der Qualitätssicherung und der Markttransparenz Mindeststandards für die Ausbildung von Mediatoren festzulegen.“

Danach soll in neun Paragraphen geregelt werden, welche Grundqualifikation (§ 2 ZMediatAusbV), welche Ausbildung (§ 3 ZMediatAusbV), welche Fortbildung (§ 4 ZMediatAusbV) und welche praktischen Erfahrungen (§ 5 ZMediatAusbV) vorliegen müssen, um die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ führen zu dürfen.

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