Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Verordnungsentwurf über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) veröffentlicht.
Ziel dieser Rechtsverordnung ist, „aus Gründen der Qualitätssicherung und der Markttransparenz Mindeststandards für die Ausbildung von Mediatoren festzulegen.“
Danach soll in neun Paragraphen geregelt werden, welche Grundqualifikation (§ 2 ZMediatAusbV), welche Ausbildung (§ 3 ZMediatAusbV), welche Fortbildung (§ 4 ZMediatAusbV) und welche praktischen Erfahrungen (§ 5 ZMediatAusbV) vorliegen müssen, um die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ führen zu dürfen.