Aktuelles

Zwingende Schlichtungs- und Mediationsklauseln in AGB unzulässig

Datum: Oktober 11, 2019 | Aktualisierung: Oktober 26, 2025
Artikel teilen
Visualisierung zum Artikel mit den Themen .

Seit 1. April 2016 gilt das VSBG: Verbraucher können Konflikte über Schlichtung oder Mediation klären. Zwingende AGB-Klauseln zur vorherigen Mediation sind jedoch unzulässig.

Am 01. April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, dass Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmen den Konflikt über eine Verbraucherstreitbeilegungsstelle in einem Schlichtungs- oder Mediationsverfahren einvernehmlich beenden können. Unternehmen sollten aber bei der Verwendung von entsprechenden (zwingenden) Schlichtungs- und Mediationsklauseln in AGB beachten, dass diese nach dem neuen § 309 Nr. 14 BGB unzulässig sein können.

§ 309 Nr. 14 BGB lautet:
§ 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (…)
14. (Klageverzicht)
eine Bestimmung, wonach der andere Vertragsteil seine Ansprüche gegen den Verwender gerichtlich nur geltend machen darf, nachdem er eine gütliche Einigung in einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung versucht hat.

Mediations- und Schlichtungsklauseln in Verträgen zwischen Unternehmen sind dagegen gängige Praxis und – jedenfalls bislang – zulässig.

Unsere Spezialisten stehen Ihnen bei Fragen der Gestaltung und Einbindung von Mediations- oder Schlichtungsklauseln in Verträge gerne zur Verfügung.

Das könnte Sie auch interessieren

Strategiestau lösen: Handlungsfähigkeit durch Konsens

Mediation ist der schnellste Weg aus dem Strategiestau: Sie schafft belastbaren Konsens unter Gesellschaftern und macht Unternehmen wieder entscheidungs- und…

Außergerichtliche Streitbeilegung im internationalen Kontext – Johannesburg Arbitration Week 2026

Wie Schiedsverfahren und Mediation internationale Konflikte effizient lösen: Die Johannesburg Arbitration Week 2026 als führende ADR‑Plattform in Afrika.

Politik ohne Blockaden: Mediation im öffentlichen Sektor

Mediation macht aus politischen Pattsituationen lösbare Managementaufgaben – und schafft so im öffentlichen Sektor Handlungsfähigkeit, ohne dass jemand sein Gesicht…

Planungsbeschleuniger Konsens: Verwaltung modern denken

Mediation wirkt im öffentlichen Sektor als strategischer Beschleuniger: Sie löst Blockaden, sichert Rechtssicherheit und stärkt durch konsensuale Verfahren die Handlungsfähigkeit…