Mediationsklauseln für Verträge
Streitigkeiten lassen sich in Geschäftsbeziehungen nicht vermeiden, aber im Vorfeld klar regeln. Es empfiehlt sich daher, in jeden Vertrag eine Mediationsklausel aufzunehmen.
Mediationsklauseln regeln Einleitung, Leitung und Schwelle zum Rechtsweg. Sie schaffen einen verlässlichen Rahmen und schützen Geschäftsbeziehungen.
Diese Seite stellt kopierbare Musterklauseln und eine Checkliste für Streitbeilegungsklauseln bereit.

Welche Klausel ist die richtige?
Die Wahl der passenden Mediationsklausel hängt von Ihren spezifischen Anforderungen ab. Grundsätzlich lassen sich zwei Haupttypen unterscheiden:
Die unverbindliche Mediationsklausel bietet maximale Flexibilität. Die Parteien können eine Mediation versuchen, der Rechtsweg bleibt jedoch jederzeit offen. Das senkt die Einstiegshürde und fördert eine freiwillige Einigung.
Die verbindliche Mediationsklausel verpflichtet die Parteien, vor Anrufung eines Gerichts oder Schiedsgerichts eine Mediation durchzuführen. Sie eignet sich, wenn ein strukturierter, vorgelagerter Einigungsversuch vertraglich sichergestellt werden soll.
Hinweis: Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes können je nach Klausel weiterhin jederzeit möglich sein.
Musterklauseln
Hinweis: Die folgenden Mediationsklauseln (bei entsprechender Formulierung auch: Schlichtungsklausel) ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall! Bitte prüfen Sie vor Verwendung einer Klausel, ob diese an Ihre konkrete Vertragskonstellation angepasst werden muss. Auf der Unterseite Rechtsprechung finden Sie einige Gerichtsentscheidungen zu Fragen der Wirksamkeit und Umfang von aussergerichtlichen Streitbeilegungsklauseln. Unsere Experten beraten Sie gerne.
Unverbindliche Mediationsklausel
„Die Parteien können für den Fall jeder aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeit ein Mediationsverfahren nach der Verfahrensordnung der CenaCom GmbH einleiten, um hierdurch den Konflikt gütlich beizulegen. Eine dahingehende Pflicht besteht nicht. Der Rechtsweg kann jederzeit beschritten werden. Für das Mediationsverfahren gelten die Bestimmungen der Verfahrensordnung der CenaCom GmbH in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung.“
Verbindliche Mediationsklausel
„Im Falle einer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeit sind die Parteien verpflichtet, vor Anrufung eines (Schieds-)Gerichts ein Mediationsverfahren nach den Regeln der CenaCom GmbH durchzuführen. Für den Fall, dass die Parteien in der Mediation keine oder keine vollständige Einigung erzielen konnten, können sie den Rechtsweg beschreiten. Hiervon unberührt bleibt das Recht, jederzeit Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes einzuleiten. Für das Mediationsverfahren gelten die Bestimmungen der Verfahrensordnung der CenaCom GmbH in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung.“
