VerhaltenskodexCreating Consensus
Die Grundlage unserer Konfliktlösung.
Unser Verhaltenskodex “Creating Consensus” ist das Fundament unserer Arbeit bei CenaCom. Wir sind überzeugt, dass Konflikte durch die eigenverantwortliche Beteiligung aller Parteien und die Unterstützung neutraler Dritter erfolgreich beendet werden können. Jeder Konflikt birgt zudem Potenzial als Innovationstreiber für künftiges, gemeinsames Handeln. Diesen Prinzipien verpflichten wir uns im außergerichtlichen Konfliktmanagement für Unternehmen, Berater und Institutionen.

VerfahrensgrundsätzeUnsere fünf Leitlinien
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und qualifizierte Ausbildung in konsensualer Konfliktbeendigung. In unserer täglichen Arbeit haben wir uns zu folgenden fünf zentralen Verfahrensgrundsätzen verpflichtet:

Neutralität und Unabhängigkeit
Wir prüfen Näheverhältnisse vor jeder Verfahrenseinleitung. Bei Interessenkonflikten legen wir diese offen und beauftragen auf Wunsch einen anderen Mediator. Strikte Neutralität und Allparteilichkeit wahren wir durchweg.

Eigenverantwortliche Lösungsfindung

Absolute Vertraulichkeit

Höchster Qualitätsstandard

Respekt für Emotionen
Vertraulichkeit & Datenschutz
Datenschutz und Vertraulichkeit sind zentrale Bestandteile unseres Verhaltenskodex. Absolute Verschwiegenheit ist ein Grundsatz jedes außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens und gesetzlich durch § 4 Mediationsgesetz (Verschwiegenheitspflicht) geregelt.
Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist.
Verschwiegenheitspflicht
Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht gilt sie nicht, soweit
1.) die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist,
2.) die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung (ordre public) geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden, oder
3.) es sich um Tatsachen handelt, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Datenschutz
Sämtliche Mitarbeiter wurden im Datenschutz geschult und auf Geheimhaltung und das Datengeheimnis verpflichtet.
Sämtliche im Unternehmen bestehenden Prozesse wurden von einem externen Datenschutzbeauftragten auf die Einhaltung der deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften überprüft. Vorgeschlagene Maßnahmen wurden unmittelbar berücksichtigt und umgesetzt. Im Rahmen der Überprüfung unseres IT-Sicherheitskonzepts wurden auch die gesamten technischen Anlagen auf Datenschutz und Datensicherheit überprüft. Hierbei wurde unter anderem die Rechtskonformität mit Art 32 DSGVO festgestellt (unter anderem: Ausreichender Schutz vor unbefugtem Zutritt und Zugang zur Datenverarbeitungsanlage, ausreichender Schutz vor zufälligem Datenverlust).
