Außergerichtliche Streitbeilegung ist die freiwillige oder obligatorische Lösung zivilrechtlicher Streitigkeiten durch Vermittlung einer anerkannten, neutralen Stelle (Gütestelle), ohne gerichtliches Urteil gemäß § 15a EGZPO.
Außergerichtliche Streitbeilegung ist die freiwillige oder obligatorische Lösung zivilrechtlicher Streitigkeiten durch Vermittlung einer anerkannten, neutralen Stelle (Gütestelle), ohne gerichtliches Urteil gemäß § 15a EGZPO.