Örtliche Allzuständigkeit bedeutet, dass eine Stelle für streitige Fälle unabhängig vom Ort des Sachverhalts im gesamten vorgesehenen Zuständigkeitsbereich angerufen werden kann. Dies erleichtert den Zugang zu einer einheitlichen Streitbeilegung.
Örtliche Allzuständigkeit bedeutet, dass eine Stelle für streitige Fälle unabhängig vom Ort des Sachverhalts im gesamten vorgesehenen Zuständigkeitsbereich angerufen werden kann. Dies erleichtert den Zugang zu einer einheitlichen Streitbeilegung.