Streitbeilegungsstelle

Eine Gütestelle (alter Begriff), jetzt Streitbeilegungsstelle, ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten. Sie ist entweder nach § 15a EGZPO i.V.m. § 204 Abs. 1 Nr. 4a BGB staatlich anerkannt oder kraft Gesetzes zugelassen und führt strukturierte Güteverfahren durch. Ziel ist es, die Parteien zu einer einvernehmlichen Einigung zu führen, ohne ein gerichtliches Verfahren anzustrengen. Die Tätigkeit einer Gütestelle kann verjährungshemmend (§ 204 Abs. 1 Nr. 4a BGB) wirken und eine kostengünstige, vertrauliche und flexible Alternative zum Gerichtsverfahren darstellen.

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