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Startseite / Glossar / Verjährung des Anspruchs

Verjährung des Anspruchs

Die Verjährung eines Anspruchs beschreibt den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Recht rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden kann. Nach Eintritt der Verjährung kann der Schuldner die Leistung verweigern.

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