Die Verjährung eines Anspruchs beschreibt den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Recht rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden kann. Nach Eintritt der Verjährung kann der Schuldner die Leistung verweigern.
Die Verjährung eines Anspruchs beschreibt den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Recht rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden kann. Nach Eintritt der Verjährung kann der Schuldner die Leistung verweigern.