Die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens bekannt gewordenen Informationen gegenüber Dritten. Sie dient dem Schutz der Parteien und der Verfahrensintegrität.
Die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens bekannt gewordenen Informationen gegenüber Dritten. Sie dient dem Schutz der Parteien und der Verfahrensintegrität.