Die Vollstreckbarkeit bezieht sich auf die Möglichkeit, einen Schiedsspruch, der in einem Schiedsverfahren ergangen ist, durch staatliche Gerichte zwangsweise durchzusetzen, wenn eine Partei ihren Verpflichtungen aus dem Schiedsspruch nicht freiwillig nachkommt. Die gleiche Möglichkeit besteht bei Vergleichen, die vor einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle erzielt werden. Soweit diese einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben, können diese auf Antrag durch das Amtsgericht mit einer Vollstreckungsklausel versehen werden.